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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente vs. Schwerbehindertenrente

von Sylvia12.05.2021 | 14:57
81 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte mich über die Erwerbsminderungsrente und die Schwerbehindertenrente informieren. 1. Wann hat man Anspruch auf die jeweilige Rente? (Alter und formale Vorrausetzungen) 2. Welche der beiden Renten kann man "leichter erreichen"? 3. Welche der beiden Renten ist im Normalfall höher? MfG Sylvia

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sylvia,

hier finden Sie Informationen zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Ausführliche Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen_node.html

Letztendlich lassen sich alle von Ihnen gestellten Fragen jedoch nicht im Rahmen dieses Forums beantworten, da dies von Ihren individuellen Verhältnissen abhängig ist. Am besten nehmen Sie Kontakt mit der nächstgelegen Beratungsstelle der Rentenversicherung auf. Informationen zum Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Dort können Sie dann gegebenenfalls auch gleich einen Antrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sylvia,

von diesem Forum aus ist eine Klärung, welche Voraussetzungen für welche Rente ggf. zu welchem Zeitpunkt erfüllt sind, nicht möglich. Grundsätzlich hängt die Höhe der Rente auch vom Rentenbeginn beziehungsweise dem Leistungsfall der Erwerbsminderung (sofern diese vorliegt) ab. Eine Schwerbehinderung ist nicht gleichzusetzen mit einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit (=Erwerbsminderung).

Um Ihre Fragen zu klären bietet sich wie bereits oben beschrieben am ehesten ein Beratungsgespräch mit den Kollegen der nächstgelegenen Beratungsstelle an.

Folgen Sie einfach dem Link aus unserem ersten Post.

Schönen Feiertag!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Dropsam 12.05.2021 | 15:20
Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenart, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gewährt wird. Das Alter ist dabei nicht vordergründig. Es gibt teilweise (unter 6 Stunden) und Vollrenten(unter 3 Stunden,) je nach dem, wie weit die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesunken ist.Versicherungstechnisch braucht es eine 3/5 Belegung an Beiträgen vor Eintritt der Minderung. Ausnahmen gibt es für junge Menschen oder Wfbm Beschäftigte.Erwerbsminderungsrenten können abgelehnt werden, wenn die Versicherung nicht vorliegt oder die Gesundheit besser eingeschätzt wird. Die Schwerbehindertenrente ist eine Form der Altersrente. Dafür braucht es einen GdB von mind. 50,ein Alter von ü 60 und 35 Jahre Versicherung. Liegt all dieses vor, wird die Rente auf Antrag auch gewährt. Höher könnte die Erwerbsminderungsrente aufgrund der Zurechnungszeit sein.
Paulam 12.05.2021 | 17:52
Ich würde direkt beide Renten mit einem Dreizeiler beantragen.
Sylviaam 12.05.2021 | 17:25
Hallo, danke schön für beide Antworten. Darf ich noch eine Nachfrage stellen? Ist es möglich, erst mal die Schwerbehindertenrente zu beantragen, da die von @Drops genannten Bedingungen bei mir erfüllt sind, und dann von "dort" aus die Erwerbsminderungsrente zu beantragen? MfG Sylvia
W°lfgangam 12.05.2021 | 19:00
Hallo Sylvia, diese Frage wurde gerade erst gestern hier besprochen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/2-renten… Gruß w. PS: Dank an @Valzuun hier für seine dortige ausführliche Meinung zum § 99 SGB 6. Da § 99 nur pauschal von "einer Rente" (zu beantragenden) Rente spricht - und sich das 'Dummerle/Versicherter' im Nachhinein schlicht in der Wahl der 'richtigen' Versichertenrentenart vertan hat, sollte ihm das nicht zum Nachteil gereichen, wenn ihn die DRV im laufenden Verfahren nicht zu einer 'besseren'/nachträglichen Rentenwahl informiert hat. Okay ...etwas weit hergeholt - aber gerichtlich wurde ja schon so manches nicht Denkbare/Unmögliche einkassiert, was bisher Usus war. Insofern bin ich bis dahin mit @Valzuun einer Meinung :-) Gruß w.
Sylviaam 13.05.2021 | 16:51
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ist es möglich, erst mal die Schwerbehindertenrente zu beantragen, da die von @Drops genannten Bedingungen bei mir erfüllt sind, und dann von "dort" aus die Erwerbsminderungsrente zu beantragen?
Hallo Sylvia, diese Frage wurde gerade erst gestern hier besprochen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/2-renten… Gruß w. PS: Dank an @Valzuun hier für seine dortige ausführliche Meinung zum § 99 SGB 6. Da § 99 nur pauschal von "einer Rente" (zu beantragenden) Rente spricht - und sich das 'Dummerle/Versicherter' im Nachhinein schlicht in der Wahl der 'richtigen' Versichertenrentenart vertan hat, sollte ihm das nicht zum Nachteil gereichen, wenn ihn die DRV im laufenden Verfahren nicht zu einer 'besseren'/nachträglichen Rentenwahl informiert hat. Okay ...etwas weit hergeholt - aber gerichtlich wurde ja schon so manches nicht Denkbare/Unmögliche einkassiert, was bisher Usus war. Insofern bin ich bis dahin mit @Valzuun einer Meinung :-) Gruß w.
Hallo Wolfgang, in den von Ihnen verlinkten Beitrag geht es um die gleichzeitige! Beantragung von EMR und Altersrente. Meine Frage ist jedoch: Ist es möglich, erst mal die Schwerbehindertenrente zu beantragen, da die von @Drops genannten Bedingungen bei mir erfüllt sind, und dann von "dort" aus die Erwerbsminderungsrente zu beantragen? MfG Sylvia
Siehe hieram 13.05.2021 | 17:23
Zitat von Sylvia anzeigenausblenden
Hallo Sylvia, diese Frage wurde gerade erst gestern hier besprochen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/2-renten… Gruß w. PS: Dank an @Valzuun hier für seine dortige ausführliche Meinung zum § 99 SGB 6. Da § 99 nur pauschal von "einer Rente" (zu beantragenden) Rente spricht - und sich das 'Dummerle/Versicherter' im Nachhinein schlicht in der Wahl der 'richtigen' Versichertenrentenart vertan hat, sollte ihm das nicht zum Nachteil gereichen, wenn ihn die DRV im laufenden Verfahren nicht zu einer 'besseren'/nachträglichen Rentenwahl informiert hat. Okay ...etwas weit hergeholt - aber gerichtlich wurde ja schon so manches nicht Denkbare/Unmögliche einkassiert, was bisher Usus war. Insofern bin ich bis dahin mit @Valzuun einer Meinung :-) Gruß w.
Hallo Wolfgang, in den von Ihnen verlinkten Beitrag geht es um die gleichzeitige! Beantragung von EMR und Altersrente. Meine Frage ist jedoch: Ist es möglich, erst mal die Schwerbehindertenrente zu beantragen, da die von @Drops genannten Bedingungen bei mir erfüllt sind, und dann von "dort" aus die Erwerbsminderungsrente zu beantragen? MfG Sylvia
Hallo Sylvia, auch eine Rente für Schwerbehinderte ist eine 'vorgezogene Altersrente'. Von 'dort' aus dann (nachträglich) eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen ist NICHT möglich. Sofern jedoch bei Ihnen die gesundheitlichen Einschränkungen Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit haben und z.B. Ihre Ärzte dies auch so sehen, sollten/können Sie den Ratschlägen in dem anderen Beitrag folgen. Oder doch erst eine (telefonische) Beratung in Anspruch nehmen, wie vom Experten empfohlen. Alles Gute!
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