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Auch ich würde Ihnen raten, zunächst im Krankengeldbezug zu verbleiben, weil das Krankengeld in der Regel höher ist als die EM-Rente. Die Krankenkasse wird Sie üblicherweise zur Rehaantragstellung auffordern. Dieser Aufforderung müssten Sie Folge leisten, weil ansonsten die Krankenkasse die Leistung einstellt.
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