Hallo Expertenteam,
ich habe schon mehrfach versucht bei der DVR eine Auskunft zu bekommen, werde aber immer in eine andere Zuständigkeit verwiesen bis ich wieder am Anfang bin.
Nun aber zu meiner Frage:
Ich bin kürzlich aus der Reha entlassen worden und kann nun lt. Ärztlichen Entlassungsbericht meinen jetzigen Beruf nur noch drei bis unter sechs Stunden ausüben. Ich bin 1958 Geboren und somit gilt für mich eine Vertrauensschutzregelung. Nun frage ich mich, ob ich tätig werden muss oder ob die DVR aufgrund des ärztlichen Entlassungsberichts auf mich zu kommt.
Das habe ich in einer Broschüre des VDK gefunden:
"Das Rentenverfahren für eine Erwerbsminderungsrente kann jedoch auch ohne Rentenantrag beginnen. Immer dann, wenn eine Rehabilitationsleistung eine Erwerbsminderung nicht abwenden oder wesentlich bessern konnte, gilt der Rehabilitationsantrag auch als Rentenantrag."
Ich freue mich auf eine Antwort.
L.G. Bernhard[/quote]
Hallo BenniBernd,
zunächst 'glaube' ich nicht, dass Sie Post von der DRV erhalten, dass nach der Reha und den festgestellten/kleinen Leistungseinschränkungen im 'nur' ausgeübten Beruf ein EM-Rentenverfahren 'angeboten' wird. Bei Leistungseinschränkungen, die auch den allgemeinen Arbeitsmarkt betreffen würden (andere/leichte Tätigkeiten als Erwerbsgrundlage), insbesondere bei einem Leistungsvermögen u6 Std./tgl. wäre das üblich.
Sie müssen/können daher initiativ selbst tätig werden und einen EM-Rentenantrag stellen.
Allerdings sind da viele Fragen im Vorfeld:
- wollen Sie überhaupt eine (ggf. nur teilweise) EM-Rente, was passiert dann mit Ihrem Arbeitslatz
- hat Ihr AG ggf. sogar einen Teilzeitarbeitsplatz für Sie in petto, alternativ keinen = volle EM-Rente sogar möglich
- wollen Sie lieber in Teilzeit arbeiten und eine Teil-EM-Rente beziehen, hoher Hinzuverdienst aus Beschäftigung möglich, sofern der AG da mitzieht
- wie ist aktuell die finanzielle Lage (Krankengeld, ggf. noch ALG, wann endend)
- wie nahe/weit sind Sie an einer Altersrente dran
- kommt ggf. noch eine Zusatzversorgung/Betriebsrente bei Rentenbezug mit ins Spiel
Zu viele ungeklärte Frage, um eine Best-Off-Option anzubieten ...die Sie letztendlich für sich selbst entscheiden müssen - aber schon mal als Gedanken für ein Beratungsgespräch bei Ihrer DRV mitnehmen können.
Gruß
w.[/quote] Der FS spricht doch eindeutig von Berufsunfähigkeit, die bei seinem Geburtsjahr zu einer Teilrente führen kann. Komplette EMR hat er wohl nicht auf dem Schirm. Bei Teilrente Berufsunfähigkeit gibt es keinen Anspruch auf die sog. Arbeitsmarktrente.