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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente? Was muß ich tun?

von BenniBernd26.05.2021 | 09:41
118 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, ich habe schon mehrfach versucht bei der DVR eine Auskunft zu bekommen, werde aber immer in eine andere Zuständigkeit verwiesen bis ich wieder am Anfang bin. Nun aber zu meiner Frage: Ich bin kürzlich aus der Reha entlassen worden und kann nun lt. Ärztlichen Entlassungsbericht meinen jetzigen Beruf nur noch drei bis unter sechs Stunden ausüben. Ich bin 1958 Geboren und somit gilt für mich eine Vertrauensschutzregelung. Nun frage ich mich, ob ich tätig werden muss oder ob die DVR aufgrund des ärztlichen Entlassungsberichts auf mich zu kommt. Das habe ich in einer Broschüre des VDK gefunden: "Das Rentenverfahren für eine Erwerbsminderungsrente kann jedoch auch ohne Rentenantrag beginnen. Immer dann, wenn eine Rehabilitationsleistung eine Erwerbsminderung nicht abwenden oder wesentlich bessern konnte, gilt der Rehabilitationsantrag auch als Rentenantrag." Ich freue mich auf eine Antwort. L.G. Bernhard

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BenniBernd,

der Rentenversicherungsträger ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob nach Abschluss einer Reha möglicherweise eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Praktisch bedeutet dies, dass Ihr Entlassungsbericht der Reha-Klinik dem sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers zur Stellungnahme vorgelegt wird. Schließt sich dieser der Beurteilung der Reha-Klinik an, gilt der Reha-Antrag fiktiv bereits als Antrag auf Erwerbsminderungsrente. (§ 116 Abs. 2 SGB VI)

Dann bekommen Sie ein Schreiben, in dem Ihnen dieser Sachverhalt mitgeteilt wird, und Sie aufgefordert werden, die Formanträge für eine Erwerbsminderungsrente einzureichen.

Diese Prüfung kann durchaus einige Monate in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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14 Antworten

Lolam 26.05.2021 | 11:05
Das ist ja das Risiko, die Rentenversicherung sagt aus ihrer Sicht liegt nichts vor und Sie warten bis Anno Knopf und Ihnen gehen Monate ohne irgendwelchen Fortschritts verloren. Einfach formlosen Antrag stellen.
BenniBerndam 26.05.2021 | 10:02
Sorry, aber ich bin nun mal zum ersten Mal ich dieser Situation und habe keine Erfahrung in´m Umgang mit Behörden. Wie gehe ich denn am besten vor? Reicht es, wenn ich ein selbstverfassten Schreiben aufsetzte und wir dieses dann als Antrag anerkannt? Persönlich erreicht man zurzeit niemanden, schade.
Lolam 26.05.2021 | 09:52
Kann = muss nicht Soll = muss wenn man kann Muss = is so Stellen Sie einfach formlos einen Rentenantrag mit Bezug auf den Rehabericht, Sie bekommen dann alle benötigten Anträge zugesandt. Warum man zig mal herumtelefoniert anstatt einfach den Antrag zu stellen?
Auswahlam 26.05.2021 | 10:57
Sie haben mehrere Möglichkeiten: 1. Sie warten einfach ab, ob und wann die DRV sich bei Ihnen meldet. Das kann auch nie sein, wenn die DRV zum Schluss kommt, dass es für Sie geeignete Verweisungsberufe gibt. 2. Sie schreiben der DRV, dass Sie auf Grund des Entlassungsberichtes eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Dann bekommen Sie die Antragsformulare zugeschickt. 3. Sie stellen gleich einen Formblatt-Rentenantrag. Die Formulare können Sie sich aus dem Internet herunterladen. Sie können sich auch an das Versicherungsamt Ihrer Kommunalverwaltung, eine Beratungsstelle der DRV (Terminbuchung über Internet) oder den Versichertenältesten in Ihrer Umgebung wenden. Welchen Weg Sie gehen, ist Ihre Entscheidung. Dabei sollten Sie berücksichtigen, welche finanziellen Konsequenzen sich aus einer Rentenbewilligung ergeben, wie lange Sie noch mit Sozialleistungen rechnen können und wie lange Sie im Ernstfall mit Alg2 oder ganz ohne (teilweisen) Einkommensersatz auskommen.
W°lfgangam 26.05.2021 | 16:30
Hallo BenniBernd, zunächst 'glaube' ich nicht, dass Sie Post von der DRV erhalten, dass nach der Reha und den festgestellten/kleinen Leistungseinschränkungen im 'nur' ausgeübten Beruf ein EM-Rentenverfahren 'angeboten' wird. Bei Leistungseinschränkungen, die auch den allgemeinen Arbeitsmarkt betreffen würden (andere/leichte Tätigkeiten als Erwerbsgrundlage), insbesondere bei einem Leistungsvermögen u6 Std./tgl. wäre das üblich. Sie müssen/können daher initiativ selbst tätig werden und einen EM-Rentenantrag stellen. Allerdings sind da viele Fragen im Vorfeld: - wollen Sie überhaupt eine (ggf. nur teilweise) EM-Rente, was passiert dann mit Ihrem Arbeitslatz - hat Ihr AG ggf. sogar einen Teilzeitarbeitsplatz für Sie in petto, alternativ keinen = volle EM-Rente sogar möglich - wollen Sie lieber in Teilzeit arbeiten und eine Teil-EM-Rente beziehen, hoher Hinzuverdienst aus Beschäftigung möglich, sofern der AG da mitzieht - wie ist aktuell die finanzielle Lage (Krankengeld, ggf. noch ALG, wann endend) - wie nahe/weit sind Sie an einer Altersrente dran - kommt ggf. noch eine Zusatzversorgung/Betriebsrente bei Rentenbezug mit ins Spiel Zu viele ungeklärte Frage, um eine Best-Off-Option anzubieten ...die Sie letztendlich für sich selbst entscheiden müssen - aber schon mal als Gedanken für ein Beratungsgespräch bei Ihrer DRV mitnehmen können. Gruß w.
Aloisam 26.05.2021 | 17:36
Zitat von W°lfgang anzeigen
Hallo Expertenteam, ich habe schon mehrfach versucht bei der DVR eine Auskunft zu bekommen, werde aber immer in eine andere Zuständigkeit verwiesen bis ich wieder am Anfang bin. Nun aber zu meiner Frage: Ich bin kürzlich aus der Reha entlassen worden und kann nun lt. Ärztlichen Entlassungsbericht meinen jetzigen Beruf nur noch drei bis unter sechs Stunden ausüben. Ich bin 1958 Geboren und somit gilt für mich eine Vertrauensschutzregelung. Nun frage ich mich, ob ich tätig werden muss oder ob die DVR aufgrund des ärztlichen Entlassungsberichts auf mich zu kommt. Das habe ich in einer Broschüre des VDK gefunden: "Das Rentenverfahren für eine Erwerbsminderungsrente kann jedoch auch ohne Rentenantrag beginnen. Immer dann, wenn eine Rehabilitationsleistung eine Erwerbsminderung nicht abwenden oder wesentlich bessern konnte, gilt der Rehabilitationsantrag auch als Rentenantrag." Ich freue mich auf eine Antwort. L.G. Bernhard
Hallo BenniBernd, zunächst 'glaube' ich nicht, dass Sie Post von der DRV erhalten, dass nach der Reha und den festgestellten/kleinen Leistungseinschränkungen im 'nur' ausgeübten Beruf ein EM-Rentenverfahren 'angeboten' wird. Bei Leistungseinschränkungen, die auch den allgemeinen Arbeitsmarkt betreffen würden (andere/leichte Tätigkeiten als Erwerbsgrundlage), insbesondere bei einem Leistungsvermögen u6 Std./tgl. wäre das üblich. Sie müssen/können daher initiativ selbst tätig werden und einen EM-Rentenantrag stellen. Allerdings sind da viele Fragen im Vorfeld: - wollen Sie überhaupt eine (ggf. nur teilweise) EM-Rente, was passiert dann mit Ihrem Arbeitslatz - hat Ihr AG ggf. sogar einen Teilzeitarbeitsplatz für Sie in petto, alternativ keinen = volle EM-Rente sogar möglich - wollen Sie lieber in Teilzeit arbeiten und eine Teil-EM-Rente beziehen, hoher Hinzuverdienst aus Beschäftigung möglich, sofern der AG da mitzieht - wie ist aktuell die finanzielle Lage (Krankengeld, ggf. noch ALG, wann endend) - wie nahe/weit sind Sie an einer Altersrente dran - kommt ggf. noch eine Zusatzversorgung/Betriebsrente bei Rentenbezug mit ins Spiel Zu viele ungeklärte Frage, um eine Best-Off-Option anzubieten ...die Sie letztendlich für sich selbst entscheiden müssen - aber schon mal als Gedanken für ein Beratungsgespräch bei Ihrer DRV mitnehmen können. Gruß w.
Der FS spricht doch eindeutig von Berufsunfähigkeit, die bei seinem Geburtsjahr zu einer Teilrente führen kann. Komplette EMR hat er wohl nicht auf dem Schirm. Bei Teilrente Berufsunfähigkeit gibt es keinen Anspruch auf die sog. Arbeitsmarktrente.
Schadeam 26.05.2021 | 18:13
Mit Jahrgang 58 sollten Sie sich doch auch bereits mit der Altersrente beschäftigt haben, oder? Fazit: eine individuelle Beratungsmöglichkeit suchen oder selbst aktiv werden und Anträge pinseln.
BenniBerndam 28.05.2021 | 08:53
Liebe Experten, vielen Dank für euer Engagement. Weil nun nicht abzusehen ist, ob und wann sich die DVR meldet oder überhaupt melden wird, werde ich nun einen Antrag stellen. Natürlich möchte ich gern wieder in meinen Beruf, den in nun schon mehr als 48 Jahre ausübe, zurück. Allerdings bin ich gesundheitlich nicht in der Lage dem Leistungsdruck, sprich Vorgabezeiten, zu entsprechen. Da wäre es schon Hilfreich, wenn ich die Arbeitszeit, ohne große finanzielle Einbusen, verkürzen könnte. Vielen Dank und liebe Grüße, Bernhard.
W°lfgangam 28.05.2021 | 16:06
Zitat von Alois anzeigen
Alois schrieb

Hallo Expertenteam,

ich habe schon mehrfach versucht bei der DVR eine Auskunft zu bekommen, werde aber immer in eine andere Zuständigkeit verwiesen bis ich wieder am Anfang bin.

Nun aber zu meiner Frage:

Ich bin kürzlich aus der Reha entlassen worden und kann nun lt. Ärztlichen Entlassungsbericht meinen jetzigen Beruf nur noch drei bis unter sechs Stunden ausüben. Ich bin 1958 Geboren und somit gilt für mich eine Vertrauensschutzregelung. Nun frage ich mich, ob ich tätig werden muss oder ob die DVR aufgrund des ärztlichen Entlassungsberichts auf mich zu kommt.

Das habe ich in einer Broschüre des VDK gefunden:

"Das Rentenverfahren für eine Erwerbsminderungsrente kann jedoch auch ohne Rentenantrag beginnen. Immer dann, wenn eine Rehabilitationsleistung eine Erwerbsminderung nicht abwenden oder wesentlich bessern konnte, gilt der Rehabilitationsantrag auch als Rentenantrag."

Ich freue mich auf eine Antwort.

L.G. Bernhard[/quote]

Hallo BenniBernd,

zunächst 'glaube' ich nicht, dass Sie Post von der DRV erhalten, dass nach der Reha und den festgestellten/kleinen Leistungseinschränkungen im 'nur' ausgeübten Beruf ein EM-Rentenverfahren 'angeboten' wird. Bei Leistungseinschränkungen, die auch den allgemeinen Arbeitsmarkt betreffen würden (andere/leichte Tätigkeiten als Erwerbsgrundlage), insbesondere bei einem Leistungsvermögen u6 Std./tgl. wäre das üblich.

Sie müssen/können daher initiativ selbst tätig werden und einen EM-Rentenantrag stellen.

Allerdings sind da viele Fragen im Vorfeld:

- wollen Sie überhaupt eine (ggf. nur teilweise) EM-Rente, was passiert dann mit Ihrem Arbeitslatz

- hat Ihr AG ggf. sogar einen Teilzeitarbeitsplatz für Sie in petto, alternativ keinen = volle EM-Rente sogar möglich

- wollen Sie lieber in Teilzeit arbeiten und eine Teil-EM-Rente beziehen, hoher Hinzuverdienst aus Beschäftigung möglich, sofern der AG da mitzieht

- wie ist aktuell die finanzielle Lage (Krankengeld, ggf. noch ALG, wann endend)

- wie nahe/weit sind Sie an einer Altersrente dran

- kommt ggf. noch eine Zusatzversorgung/Betriebsrente bei Rentenbezug mit ins Spiel

Zu viele ungeklärte Frage, um eine Best-Off-Option anzubieten ...die Sie letztendlich für sich selbst entscheiden müssen - aber schon mal als Gedanken für ein Beratungsgespräch bei Ihrer DRV mitnehmen können.

Gruß

w.[/quote] Der FS spricht doch eindeutig von Berufsunfähigkeit, die bei seinem Geburtsjahr zu einer Teilrente führen kann. Komplette EMR hat er wohl nicht auf dem Schirm. Bei Teilrente Berufsunfähigkeit gibt es keinen Anspruch auf die sog. Arbeitsmarktrente.

okay ...was _er_ "auf dem Schirm hat"/nicht hat, spiegelt aber nicht den komplexen Sachverhalt hinter dieser einfachen Frage wider ...da denkt man als Berater eben 'mit eigenem Schirm/Background' etwas weiter. Ob er mit seiner Fragestellung bei Ihnen an der richtigen Stelle wäre?? Die inhaltliche Ausbeute Ihrer Antwort lässt daran 'leichte' Zweifel aufkommen ;-) Gruß w.
BenniBerndam 30.05.2021 | 18:39
Update. Die DVR hat sich gemeldet und möchte nun die "Bescheinigung zum Berufsbild" vom Arbeitgeber ausgefüllt haben. Somit ist der Stein wohl ins Rollen gekommen und ich bin gespannt wie es nun weitergeht. Sollte ich beim Ausfüllen der Bescheinigung zum Berufsbild etwas beachten? Git es Fallstricke? Schönes Restwochenende noch, Bernhard.
Aloisam 30.05.2021 | 21:23
Zitat von W°lfgang anzeigen
Komplette EMR hat er wohl nicht auf dem Schirm.
okay ...was _er_ "auf dem Schirm hat"/nicht hat, spiegelt aber nicht den komplexen Sachverhalt hinter dieser einfachen Frage wider ...da denkt man als Berater eben 'mit eigenem Schirm/Background' etwas weiter. Ob er mit seiner Fragestellung bei Ihnen an der richtigen Stelle wäre?? Die inhaltliche Ausbeute Ihrer Antwort lässt daran 'leichte' Zweifel aufkommen ;-) Gruß w.
Vom Erhabenen bis zum Lächerlichen ist es nur ein Schritt, Herr W*lfgang! Auf die Frage generell habe ich GAR NICHT geantwortet, aber schön, dass Sie ihr gesamtes Fachwissen herunterspulen, obwohl es dem FS offensichtlich um etwas anderes geht,als das, worauf Sie ihn unbedingt mit der Nase stoßen. Ihr Foto hängt demnächst bei jedem Rententräger im Flur, "Unser Bester" Gruß, Alois
W°lfgangam 31.05.2021 | 19:12
Zitat von Alois anzeigen
okay ...was _er_ "auf dem Schirm hat"/nicht hat, spiegelt aber nicht den komplexen Sachverhalt hinter dieser einfachen Frage wider ...da denkt man als Berater eben 'mit eigenem Schirm/Background' etwas weiter. Ob er mit seiner Fragestellung bei Ihnen an der richtigen Stelle wäre?? Die inhaltliche Ausbeute Ihrer Antwort lässt daran 'leichte' Zweifel aufkommen ;-) Gruß w.
Vom Erhabenen bis zum Lächerlichen ist es nur ein Schritt, Herr W*lfgang! Auf die Frage generell habe ich GAR NICHT geantwortet, aber schön, dass Sie ihr gesamtes Fachwissen herunterspulen, obwohl es dem FS offensichtlich um etwas anderes geht,als das, worauf Sie ihn unbedingt mit der Nase stoßen. Ihr Foto hängt demnächst bei jedem Rententräger im Flur, "Unser Bester" Gruß, Alois
...angepisst? ;-) Denken/antworten Sie rein sachbezogen <- das Foto sollte in jedem Versichertenzimmer hängen/was hat die DRV davon?! *g Gruß w.
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