Hallo M.P.,
für eine Erwerbsminderungsrente müssen neben den medizinischen Voraussetzungen u. a. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Sofern dies nicht erfüllt ist, besteht leider grundsätzlich keine Möglichkeit die Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Wartezeit jedoch vorzeitig erfüllt. Das ist der Fall, wenn Sie
• wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden sind. Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, bei einem Arbeitsunfall beziehungsweise Eintritt einer Berufskrankheit jedoch nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren; anderenfalls müssen Sie mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten zwei Jahren davor gezahlt haben.
• vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um sieben Jahre.
Haben Sie die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, ist für Sie die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung (in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen) nicht von Belang.