Hallo Klaus Backes,
die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Anrechnung einer bestimmten Hinzuverdienstart unterscheiden grundsätzlich nicht danach, ob die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit befristet oder unbefristet gewährt wird. Erfolgt eine Anrechnung eines bestimmten Einkommens bei einer unbefristeten Rente, so würde regelhaft ebenfalls ein Anrechnung bei einer befristeten Rente erfolgen.
Näheres können Sie dieser Broschüre entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung