Die Urlaubsabgeltung ist Hinzuverdienst (Entgelt, nachträgliche aus einem Beschäftigungsverhältnis, welches bei Rentenbeginn noch bestanden hat).
Die Hinzuverdienstanrechnung findet ganz normal statt, quasi identisch zu einem Beschäftigungverhältnis, welches nur im Juli/August ausgeübt worden wäre, aber die Jahreshinzuverdienstgrenze überschreitet.
Unterjährig kann ich eine Rentenzahlung nur anpassen (an den aktuell erwarteten Jahreshinzuverdienst) ab da, wo mir diese Verdienstprognose als Rententräger bekannt wird. Also idR ab dem nächsten Monat.
Jetzt ist die Hinzuverdienstgrenze aber eine Jahresgrenze und wenn ich zu viel Hinzuerdienst habe, dann müsste die Jahresrente (also ab Januar des Jahres) gemindert werden. Dies passiert aber an dieser Stelle (noch) nicht. Wir ändern zunächst "nur" die zukünftige Zahlung für dieses laufende Jahr.
Zum 01.01. des nächsten Jahres muss ich als Rententräger ggf einen neues prognostizierten Hinzuverdienst für´s neue Jahr (in diesem Fall kein Hinzuverdinst mehr) berücksichtigen.
Die Nachrechnung/Rückrechnung des Vorjahres findet zum 01.07. (des Folgejahres) statt. Hier werden dann die Rentenzahlungen aufsummiert, die von Januar bis irgendwo im Laufe des Jahres zu hoch erbracht wurden, da man zu dem Zeitpunkte ja noch nichts von der künftigen Urlaubsabgeltung/vom künftigen Hinzuverdienst wußte. Im Juli diesen Jahres ist also vermutlich mit einer Rückforderung der Rentenversicherung zu rechnen, da wir im Vorjahr bis einschl. August eine zu hohe Rente bezahlt haben (die wegen überschreiten der Hinzuverdienstgrenze hätte gekürzt werden müssen)