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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente weiter gekürzt

von Rentner31.01.2022 | 08:18
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Erwerbsminderungsrente wurde seit September aufgrund der Urlaubsabgeltung Ende Juli gekürzt (mitgeteilt im August). Im Januar wurde weiterhin gekürzt, obwohl ich keinen Hinzuverdienst hatte. Ich habe die DRV jetzt schriftlich eine Reklamation gesendet, da die Hotline nicht weiterhelfen konnte. Wie lange dauern die Nachberechnzng und Erstattung. Wie kann es zur Kürzung gekommen sein, obwohl kein Hinzuverdienst gemeldet ist und es keinen gibt?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

der schriftliche Hinweis, dass Sie ab Januar keinen Hinzuerdienst mehr haben, ist gut und zielführend.

Zur Bearbeitungsdauer Ihres Anliegens kann hier nur spekuliert werden. Erfahrungsgemäß sollten solche Korrekturen jedoch zeitnah erfolgen und möglich sein (kann im Einzelfall aber auch länger dauern, z.B. wenn noch bestätigende Angaben Ihres ehem. Arbeitsgebers angefordert werden oder sonstige einfallbezogene Besonderheiten vorliegen).

Wie es zu der fortlaufenden Kürzung im neuen Jahr gekommen ist, obwohl Ihr Einkommen gänzlich nicht mehr vorhanden ist, kann ebenfalls nur spekulativ erahnt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@`Siehe hier`

Ihre Antwort ist so arg missverständlich, evtl. sogar nicht korrekt!

Hinzuverdienst ist auch bei EM-Renten eine Kalenderjahresbetrachtung (01.01.-31.12.) und wird auch so umgesetzt.

Nachzahlung/Überzahlungen werden im Rahmen der Spitzabrechnung zum 01.07. des Folgejahres abgerechnet.

Es gibt keine gesetzl. Grundlage für eine fortlaufende Kürzung der Rente, wenn am 01.01. kein (Jahres-)Hinzuverdienst mehr vorhanden ist bzw erwartet wird.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Die Urlaubsabgeltung ist Hinzuverdienst (Entgelt, nachträgliche aus einem Beschäftigungsverhältnis, welches bei Rentenbeginn noch bestanden hat).

Die Hinzuverdienstanrechnung findet ganz normal statt, quasi identisch zu einem Beschäftigungverhältnis, welches nur im Juli/August ausgeübt worden wäre, aber die Jahreshinzuverdienstgrenze überschreitet.

Unterjährig kann ich eine Rentenzahlung nur anpassen (an den aktuell erwarteten Jahreshinzuverdienst) ab da, wo mir diese Verdienstprognose als Rententräger bekannt wird. Also idR ab dem nächsten Monat.

Jetzt ist die Hinzuverdienstgrenze aber eine Jahresgrenze und wenn ich zu viel Hinzuerdienst habe, dann müsste die Jahresrente (also ab Januar des Jahres) gemindert werden. Dies passiert aber an dieser Stelle (noch) nicht. Wir ändern zunächst "nur" die zukünftige Zahlung für dieses laufende Jahr.

Zum 01.01. des nächsten Jahres muss ich als Rententräger ggf einen neues prognostizierten Hinzuverdienst für´s neue Jahr (in diesem Fall kein Hinzuverdinst mehr) berücksichtigen.

Die Nachrechnung/Rückrechnung des Vorjahres findet zum 01.07. (des Folgejahres) statt. Hier werden dann die Rentenzahlungen aufsummiert, die von Januar bis irgendwo im Laufe des Jahres zu hoch erbracht wurden, da man zu dem Zeitpunkte ja noch nichts von der künftigen Urlaubsabgeltung/vom künftigen Hinzuverdienst wußte. Im Juli diesen Jahres ist also vermutlich mit einer Rückforderung der Rentenversicherung zu rechnen, da wir im Vorjahr bis einschl. August eine zu hohe Rente bezahlt haben (die wegen überschreiten der Hinzuverdienstgrenze hätte gekürzt werden müssen)

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

@Wunschname - Danke für die Ergänzung/Klarstellung

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5 Antworten

Siehe hieram 31.01.2022 | 13:29
Hallo Rentner, vermutlich wird Ihre Reklamation keinen Erfolg haben... Gucken Sie sich hierzu bitte nochmal Ihre vorliegenden Bescheide an. Wenn eine Urlaubsabgeltung im Juli bezahlt wurde (üblicherweise aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses) hat Ihr Arbeitsverhältnisses offenbar noch bis dahin bestanden. Und somit wohl auch (erst einmal noch) nach Rentenbeginn. Hier kommt es dann darauf an, wann genau der Rentenbeginn war. Die Hinzuverdienstberechnung erfolgt pro Kalenderjahr. Urlaubsabgeltung minus 6.300,00 EUR Freibetrag geteilt durch 12 Monate. Davon dann 40%. Für jeden Monat, in dem Sie also in 2021 Rente beziehen, ist dieser Betrag monatlich abzuziehen. Da dies rückwirkend ja nicht erfolgen kann, verschiebt sich die Minderung in die folgenden Monate. Wenn die Minderung also erst im September (nach Kenntnis dieser Umstände) begann, dann ist aktuell zumindest noch die Minderung für den Januar korrekt (das 'war' ursprünglich der August, der noch nicht gemindert werden konnte). Und so entsprechend eben auch evtl. noch ein paar Monate weiter, bis die 'gesamten' Monate, die im Jahr 2021 zu berücksichtigen waren, dann 'abgegolten' sind. Also eine Nachzahlung wird nach Ihren Beschreibungen da wohl eher nicht anfallen :-(
Siehe hier an Expertenam 31.01.2022 | 14:56
Danke für diesen Hinweis bzw. die Korrektur. Es war nicht meine Absicht, hier ein Missverständnis aufkommen zu lassen. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um (weggefallenes) laufendes Einkommen sondern um eine Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung). Und der Fragesteller schrieb, es würde 'deshalb' seit September gekürzt werden. Wie erfolgt dann tatsächlich das Procedere, damit dies nicht Jahresüberhängig passiert? Das wäre dann sicher vor allem auch für den eigentlichen Fragesteller interessant.
Rentneram 31.01.2022 | 17:16
Aber die Rente wurde doch 2021 gekürzt?
Wunschnameam 01.02.2022 | 06:55
Die Rente hätte für alle Monate in 2021 gekürzt werden müssen bei dem Hinzuverdienst, dies geschah jedoch erst für die Monate ab Meldung. Die Kürzung bsp. 12x 40€ wurde somit noch nicht gänzlich durchgeführt weshalb jetzt ab 1.7. verrechnet wird was noch an zu viel ausgezahlten Beträgen offen ist.
Siehe hieram 01.02.2022 | 08:51
Das ist ja das, was ich mit 'Minderung erst ab September' auch schrieb. Die Monate, die noch nicht gemindert werden konnten (weil da die Zahlung noch nicht bekannt war), werden 'verschoben'. Dass dies (üblicherweise - wie der Experte nun sagt), nicht 'einfach' über den Jahreswechsel erfolgt, sondern dann wohl erst mal eine 'Minderungspause' eintritt (?), bis dann nach der Prüfung zum 01.07. erneut gemindert wird (nämlich der noch unbezahlte Rest), ändert aber nichts daran, dass um diese Beträge gemindert wird, diese also bezahlt werden müssen. Wenn also 'Rentner' jetzt die (zu diesem Zeitpunkt unberechtigte) Minderung des Januars zurück erstattet bekommt, werden sie im Juli doch wieder abgezogen. De facto gibt es also keine Nachzahlung dieses Betrages, es wird dann nur einmal erstattet und später doch wieder einkassiert. Warum dies so 'kompliziert' gehandhabt wird, muss wohl nicht einfach verständlich sein, sondern es 'ist eben so geregelt'. Am 'Programm' kann es wohl nicht liegen, das kann auch 8x40 EUR rechnen oder 10x40 EUR und stoppt dann ab September nach 10 Monaten... naja, ist dort wohl nicht so 'einfach' einprogrammiert ;-)
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