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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - wieviel Std darf ich arbeiten?

von Nathalie26.11.2018 | 12:09
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4 Antworten

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Hallo Ich habe ein Schreiben der DRV bekommen: „Trotz ihrer eingeschränkten Gesundheit können Sie jeden Tag noch drei bis unter 6 Stunden arbeiten, und hätten daher nur Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Allerdings haben Sie zur Zeit keinen Teilzeitarbeitsplatz, der ihrer Leistungsfähigkeit entspricht, und bekommen deshalb die Rente wegen voller Erwerbsminderung.“ Was darf ich nun arbeiten? Ich arbeite zur Zeit 2x3 Std/Woche. Eine Freundin meinte nun, dass ich unter 3 Stunden bleiben, um die Arbeitsmarktrente nicht zu gefährden. Und nicht genau die 3 Std. Ich habe dann bei der Rentenversicherung angerufen, die meinten ich könnte auch 3-6 Stunden/Tag arbeiten, Soll jedoch nicht über die 15 Stunden in der Woche kommen. Sonst hätte ich ja einen Teilzeitarbeitsplatz. Jetzt Blick ich ehrlich gesagt gar nicht mehr durch. Darf ich überhaupt arbeiten und wenn ja, wie viele Stunden am Tag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nathalie,

den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an.

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3 Antworten

Dustinam 26.11.2018 | 12:28
Da JEDE Tätigkeit vor Beginn der DRV angezeigt werden muss, erfahren Sie aus erster Quelle ob die angestrebte Tätigkeit rentenunschädlich ist oder nicht. Außerdem kann JEDE Tätigkeitsaufnahme eine erneute Überprüfung des gesundheitlichen Leistungsvermögens auslösen und sogar eine Neubewertung des "Arbeitsmarktrenten-Anspruchs". Zwar gehen einige RV-Träger grundsätzlich von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes aus. Wenn jedoch von den Betroffenen selbst Indizien dafür geliefert werden, dass ihr regionaler Teilzeitarbeitsmarkt offenbar nicht verschlossen ist, ist die Arbeitsmarktrente schneller futsch als manche Schönredner glauben. Wenn man schon doppelt soviel EM-Rente bekommt als einem eigentlich zusteht, sollte man zufrieden sein und den Bogen nicht überspannen.
???am 26.11.2018 | 16:57
Aus gesundheitlichen Gründen können Sie täglich bis unter 6 Stunden arbeiten. Das ist Ihnen rein medizinisch möglich. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Sobald Sie stundenmäßig mehr als nur in einem geringfügigen Umfang arbeiten (sprich mehr als 15 Stunden in der Woche), haben Sie einen Teilzeitarbeitsplatz und damit nur noch Anspruch auf die teilweise EM-Rente. Bei all dem dürfen Sie nicht übersehen, dass es auch noch die Einkommensanrechnung gibt. Die greift, sobald sie im Jahr über 6300 € hinzuverdienen.
W'*lfgangam 26.11.2018 | 20:29
Hallo Nathalie, "dürfen" dürfen Sie so viel, wie Sie schaffen können - und wenn es eine 60-Std.-Woche ist, die Rentenbewilligung enthält kein Beschäftigungsverbot! Natürlich gilt es die Hinweise im Rentenbescheid zu dem 'eigentlich' möglichen Beschäftigungsumfang zu beachten, nebst den mitgeteilten Hinzuverdienstgrenzen. Zuverlässig erhalten Sie ein OK von Ihrer DRV unter Mitteilung der beabsichtigten Beschäftigung /was werde ich machen wollen /wie viele Arbeitsstd. tgl./über die Woche verteilt werden ich leisten wollen /welchen Hinzuverdienst erwarte ich ab Beschäftigungsaufnahme für den Rest des Jahres + im nächsten Jahr. Spekulationen hier unter Nichtkenntnis Ihrer soz.-med. Beurteilung, die zur 'Arbeitsmarktrente' geführt haben, sind nicht hilfreich - da erhalten Sie nur die allgemeinen 'Ratschläge' (tue dies, das nicht, die Rente floppt gewiss), ohne über _Ihre_ Renten- und Beschäftigungsoptionen Bescheid zu wissen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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