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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Zuverdienst Ehrenamt

von as.las26.01.2015 | 16:05
1038 Ansichten
3 Antworten

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An mich ist der Wunsch herangetragen worden, mich ehrenamtlich zu betätigen. Ich beziehe eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente (Alter 56 Jahre). Die dazugehörige Aufwandsentschädigung wäre deutlich geringer als der mir erlaubte Zuverdienst i.H.v. EUR 450,00. Muß ich das Ehrenamt bei der Rentenversicherung anmelden? Kann ggf. die Rentenversicherung sagen, wer ein Ehrenamt wahrnimmt, kann auch (zumindest stundenweise) arbeiten? Könnte mir so evtl. die Erwerbsminderungsrente gekürzt oder ganz aberkannt werden? Danke für Ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2015 | 16:44

Hallo as.las,

die Aufnahme einer Beschäftigung/ Tätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger immer schriftlich zu melden, damit die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze geprüft werden kann.

Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst i.H.v. 450 Euro monatlich unschädlich.

Es ist anzunehmen, dass bei dieser Verdiensthöhe auch nicht viele Arbeitsstunden anfallen, so dass nicht davon auszugehen ist, dass der Rentenversicherungsträger daraufhin annimmt, dass Sie wieder einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung nachgehen können.

Eine Prüfung des Gesundheitszustandes kann die Aufnahme einer Beschäftigung natürlich immer nach sich ziehen.

2 Antworten

W*lfgangam 26.01.2015 | 20:39
_Immer_? ...ist es nicht so, dass lediglich die Aufnahme/Hinzuverdienst einer "schädlichen" Tätigkeit und/oder die erlaubten Grenzen überschreitenden Hinzuverdienstes im Rahmen der im Bescheid dargestellten Mitteilungspflichten auch zwingend mitzuteilen ist? ;-) Wenn alles im grünen Bereich ist, muss auch keine 'Prüfung' erfolgen/keine Mitteilungspflicht ist verletzt. Ich weiß, Ihr Hinweis war nur vorsorglich gemeint ...wie _immer_ 8-) Link zu Ehrenämtern und Bewertung Hinzuverdienst: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
Brigitteam 27.01.2015 | 12:04
Vor einigen Monaten haben die Experten noch anders entschieden........ https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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