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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/AG soll Formular ausfüllen

von A.27.05.2017 | 16:31
1913 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe im Februar eine Erwerbsminderungsrente beantragt, da 2 Anträge auf medizinische Reha abgelehnt wurden, weil die Erkrankung so schwerwiegend sei, dass sich eine "Reha geradezu verbietet". Nun habe ich jedenfalls ein Formular erhalten, welches mein Arbeitgeber ausfüllen soll und ich verstehe den Sinn und Zweck nicht so ganz und hoffe, jemand hier kann mir diesen erläutern. Mein AG soll das erzielte Einkommen ab dem 1.6.2017 angeben: "Haben Sie ab dem genannten Zeitpunkt Arbeitsentgelt gezahlt?" (der AG soll dies dann ab dem o. g. Zeitpunkt auflisten, aber da der Zeitpunkt in der Zukunft liegt, ist das doch nicht möglich, oder?) Ich meine, er wird ja wohl kaum wissen, ob ich weiterhin krank geschrieben sein werde und damit Krankengeld (von der Krankenkasse) beziehe oder ob ich wieder arbeiten komme (was aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich ist, aber das weiß der AG ja nicht) und erst Recht wird er nicht wissen, ob ich Überstunden ausgezahlt bekommen muss etc. Auch wird gefragt, welche Auswirkungen die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderungsrente auf das bestehende Beschäftigungsverhältnis hat; besteht es weiter, wird es aufgelöst oder wird es ruhend gestellt? Was bedeutet es, wenn ein Arbeitsverhältnis ruhend gestellt wird? Bringen diese Fragen mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht eher Nachteile ein, da so mein Arbeitgeber ja von meinem gestellten EM-Antrag erfährt und evtl. folgt dann sehr bald eine Kündigung, das hätte ich gerne verhindert, da ich ja dann noch zum nächsten Amt laufen müsste. Ich danke schon mal für Antworten. A.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.,

mit der Anfrage an Ihren Arbeitgeber soll ein möglicher Hinzuverdienst neben der Rente ab dem 01.06.2017 geprüft werden. Sie könnten ja Ihre Beschäftigung - in einem reduzierten Umfang - wieder aufnehmen.

Wenn Ihr Arbeitgeber ab dem 01.06.2017 kein Arbeitsentgelt gezahlt hat, dann sollte er das so bestätigen. Evtl. haben Sie ja noch Anspruch auf Arbeitsentgelt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), auch wenn Sie krank geschrieben sind und Krankengeld beziehen. Dann muss das der Arbeitgeber ebenfalls bestätigen.

Je nachdem, ob und welche Rente bewilligt wird (volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente, befristet oder unbefristet) hat dies ggf. Auswirkungen auf Ihr noch bestehendes Beschäftigungsverhältnis. Es gibt tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen, die bewirken, dass z. B. ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird oder ruht, wenn eine entsprechende Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.

Häufig wird ein Beschäftigungsverhältnis zum Ruhen gebracht, wenn die Rente nur befristet gezahlt wird. Wird die Rente danach nicht weitergezahlt, würde Ihr Beschäftigungsverhältnis wieder "aktiviert".

Was in Ihrem Fall eintritt, können Sie in Ihrem Arbeits- und/oder Tarifvertrag nachlesen oder mit Ihrem Arbeitgeber oder mit Ihrem Betriebsrat besprechen .

Sollten Ihnen noch Arbeitsentgeltzahlung nachträglich zustehen (z.B. eine Urlaubsabgeltung), dann benötigt die Rentenversicherung die Angaben zum Ende oder Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses, um prüfen zu können, ob diese nachträgliche Zahlung noch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist.

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2 Antworten

Herz192am 27.05.2017 | 18:01
Hallo A. Sie sollten sich weiter "krankschreiben" (Arbeitsunfähig) lassen und falls das Krankengeld ausläuft schon vorher beim Arbeitsamt melden, aber keine weiteren AU-Bescheinigungen beim Arbeitsamt abgeben, sondern zu Hause aufbewahren. Dies hat den Vorteil, dass Sie in die sog. "Nahtlosigkeitsregelung" fallen und unmittelbar nach Krankengeldbezug ALG 1 erhalten. Sie werden aber nicht vermittelt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung vorlegen. Sie sollten Ihn auch informieren, dass Sie vermutlich nicht mehr arbeiten können. Da er keine Lohnfortzahlung leisten muss, wird er auch das Arbeitsverhältnis nicht beenden. Dies kann und wird er aber tun, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen können. Er wird es aber nicht tun, wenn das Arbeitsverhältnis "ruhend" gestellt wird. Dies kommt allerdings auf Ihren Arbeitsvertrag, bzw. den Tarifvertrag an, falls vorhanden. Wenn eine solche Vereinbarung nicht vorhanden ist, aber Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass das Arbeitsverhältnis ruht, wird er Ihnen auch nicht kündigen. Üblicher Weise werden Kündigungen zum letzten Tag der Krankengeldzahlung aus wichtigem Grund (keine Vertragserfüllung wegen Krankheit möglich) sofort "ausgesprochen". Schriftform ist aber generell vorgeschrieben. Deswegen auch die Frage, welche Auswirkungen die Rente auf das Arbeitsverhältnis hat (z.B.: ruhend oder Kündigung aus wichtigem Grund wegen Krankheit, bzw. Nichterfüllbarkeit des Arbeitsvertrages). Außerdem könnte Ihr Arbeitgeber angeben, ob er Ihnen unter Umständen eine andere Beschäftigung geben kann, die Ihrem Restleistungsvermögen entspricht. Verpflichtet ist er dazu eigentlich nicht. Die Frage kann auch noch nach Entscheid über die entsprechende Rente gestellt werden, nämlich, ob ein "leidensgerechter" Arbeitsplatz angeboten werden kann. Er wird also auf die Verdienstfrage antworten müssen: "Krankengeldbezug". Oder auch Überstundenauszahlung bzw. beides. Falls Sie noch Überstunden "stehen haben" können Sie wegen der Auszahlung noch während Krankengeldbezuges klären. Auf die Rentenhöhe hat das eigentlich keinen Einfluss mehr, bzw. ist im "Centbereich". Dies muss aber der Arbeitgeber entsprechend der Versicherungsrichtlinien richtig abrechnen (Lohnbüro/Steuerberater). Alles Gute für Ihre Gesundheit.
schokoriegelam 27.05.2017 | 19:01
Wenn Ihnen die Rente befristet genehmigt wird,ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis nicht das Schlechteste,Sie bleiben somit quasi weiter betriebsangehöig und könnten,falls sich die Gesundheit bessert,wieder beim Arbeitgeber aufschlagen,auch für die Dauer der Betriebszugehörigkeit zählt es weiter mit.Meist enden Arbeitsverhältnisse erst bei einer unbefristeten Rente,wobei dann meist sogar noch eine Urlaubsabgeltung möglich ist,was in Ihrem Tarifvertrag genau bei Berrentung festgelegt ist sagt Ihnen bestimmt Ihre Personalabteilung.
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