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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Arbeitsmarktrente

von sun6602.09.2017 | 13:57
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7 Antworten

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Meine Frage wäre (und ich bin mir bewusst, dass es keine eindeutige Antwort gibt), gibt es Erfahrungen zur Dauer einer Prüfung der DRV zwecks Arbeitsmarktrente. Wie lange kann sich diese Prüfung hinziehen? Wenn ich jetzt seit 3 Monate auf eine Entscheidung warte, darf ich da langsam ungeduldig werden? Vielen Dank im Voraus. LG

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sun66,

Ihre Frage wurde von „Schorsch“ und „Fortitude one“ bereits beantwortet. Den Beiträgen schließen wir uns an.

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6 Antworten

Schorscham 02.09.2017 | 14:48
Wenn man den Worten des "Sozialrechtsexperten" @Herz 1952 glauben dürfte, dann hätte man Ihnen sofort eine "Arbeitsmarktrente" bewilligen müssen, da seiner "Logik" nach, JEDE teiweise Erwerbsminderung automatisch den Anspruch auf eine "Arbeismartrente" begründet, weil irgendein Jurastudent mal beahuptet hat, dass aufgrund irgendeiner gerichtlichen Einzelfallentscheidung der Teilzeitarbeitsmarkt grundsätzlich BUNDESWEIT als verschlossen gilt. Das ist allerdings total realitätsfern. Tatsächlich liegt es im Ermessen des jeweiligen Rentenversicherungsträgers, ob und in welcher Form er die Arbeitsmarktsituation überprüft. Während manche, (vielleicht sogar die meisten), RV-Träger grundsätzlich von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgehen, holen andere erst eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit ein und entscheiden danach entsprechend. In manchen Regionen, vor allem im süddeutschen Raum, kann nämlich keinesfalls von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes die Rede sein. Und die zahlreichen EM-Rentner, die einen "Nebenjob" ausüben, der häufig deutlich mehr Geld einbringt als eine halbe EM-Rente, bestätigen ziemlich eindrucksvoll, dass es auch für schwerbehinderte Mitbürger Arbeitsmöglichkeiten gibt. Sollte Ihre "Arbeitsmarktrente" tatsächlich bewilligt werden, sollten Sie nicht vergessen, dass sich die Arbeitsmarktsituation irgendwann positiv verändern könnte und dass es dann keine Berechtigung mehr für eine "Arbeitsmarktrente" gibt. MfG
Fortitude oneam 02.09.2017 | 15:14
Hallo Sun66, Ergänzung zu User Schorsch. Eine Arbeitsmarktrente ist immer befristet bis zur Regelaltersrente und kann jederzeit überprüft werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Sun66am 02.09.2017 | 22:07
Danke für die Antworten. Wie es sich mit der Arbeitsmarktrente verhält, weiss ich. Mir wäre halt daran gelegen zu erfahren, wie lang die Wartezeit bei anderen war bis zur endgültigen Entscheidung. Wünsche noch einen schönen Abend. LG
Fortitude oneam 03.09.2017 | 00:02
Wann eine Arbeitsmarktrente erteilt wird, entscheidet die DRV. Normalerweise längstens 12 Monate. Eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung beginnt nach § 101 SGB VI mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung. Es ist auch möglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer und gleichzeitig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als befristete Arbeitsmarktrente zu erhalten. In diesem Fall erteilte der Rentenversicherungsträger zwei Rentenbescheide. Der eine Bescheid enthält die Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Mit dem anderen Bescheid wird die befristete Arbeitsmarkt Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt. Mfg
Schorscham 03.09.2017 | 10:16
Wie bereits erwähnt, liegt das im Ermessen des RV-Trägers. Wenn Ihr RV-Träger zu denen gehören sollte, die grundsätzlich von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgehen, hätte der Ihre "Arbeitsmarktrente" schon längst bewilligt. Offenbar ist das in Ihrem speziellen Fall aber nicht so eindeutig und der RV-Träger wartet vielleicht noch eine Stellungnahme der BA ab. Rufen Sie morgen am Besten bei Ihrem RV-Träger an, dann wird man Ihnen bestimmt Näheres sagen können. Erfahrungen anderer Leute nützen Ihnen Nichts. MfG
Sun66am 03.09.2017 | 11:06
Danke für die Antworten. Werde den Rat befolgen und bei der RV anrufen. Schönen Sonntag und LG
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