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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Frührente?

von Mirka14.09.2019 | 10:21
87 Ansichten
11 Antworten

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Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente liegt schon lnger beim Sozialgericht. Inzwischen könnte ich Frührente beantragen. Meine Frage: Verliere ich dadurch den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente wenn ich die Frührente beantrage?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 15.09.2019 | 23:35

Liebe Leser,

wir haben in diesem Thread einige Beiträge gelöscht, da sie unsachlich waren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Admin

Experten-Antwortam 17.09.2019 | 10:55

Durch die Beantragung einer Altersrente würden Sie Ihren möglichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht verlieren. Dieser Anspruch wird unabhängig von Ihrem Anspruch auf Altersrente geprüft.

Würde es zu einer Bewilligung der Erwerbsminderungsrente kommen, würde diese Rente in der Regel in der Vergangenheit beginnen und vor dem Beginn der Altersrenten liegen.

Sofern Sie bzw. Ihr Rechtsbeistand jedoch annehmen, dass die Erwerbsminderungsrente ausnahmsweise n a c h dem Beginn der Altersrente beginnt (weil im Klageverfahren beispielsweise von einem aktuellen Leistungsfall ausgegangen wird), sollten Sie sich vor der Stellung eines Antrages auf Altersrente vorab durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten lassen.

MfG

9 Antworten

PeterTam 14.09.2019 | 10:41
Was ist denn eine Frührente ?
Mirkaam 14.09.2019 | 10:47
Wenn man mit 63 in die Rente h´gehen möchte aber Anspruch auf die Regelrente erst später hat.
Harry Dolgeam 14.09.2019 | 16:52
Derartiges lässt sich in letzter Zeit immer mehr finden, habe ich so den Eindruck. Vielleicht täusche ich mich ja aber auch?Es versuchen recht viele ab/um die 60 eine EMR zu beantragen, weil die Hochrechnung einen deutlich besser stellt und dann im entsprechenden Alter umgewandelt wird. Man geht etwas eher in Rente und höher fällt diese dann auch noch aus. Vielfach liegt das Ganze aber beim Widerspruchsausschuss oder bei Gericht. Ein Zeichen, dass es wohl doch nicht so eindeutig ist. EMR ist nur für schwer Kranke gedacht.
PeterTam 14.09.2019 | 14:42
Da der Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch beim Sozialgericht liegt, vermute ich einmal das er zuerst abgelehnt wurde, und nun per Klage versucht wird den Anspruch zu erwirken. D.h. es gibt noch nicht wirklich einen Anspruch. Also kann auch kein Anspruch verloren gehen, durch einreichen der Altersrente.
Modi1969am 15.09.2019 | 10:12
Hallo, Wenn Sie die Altersrente beantragen, wird der Bescheid Gegenstand des laufenden SG-Verfahrens. Sollte bei Ihnen dann irgendwann die EM festgestellt werden, käme es darauf an, wann die EM eingetreten ist und wann Beginn der EM-Rente wäre: liegt der Beginn der EM-Rente VOR Altersrentenbeginn, bewilligt die RV die EM-Rente und wandelt diese dann zum ursprünglichen AR-Beginn wieder in Altersrente um. Begänne die EM dagegen nach Altersrentenbeginn, wäre grds. keine EM-Rente mehr bewilligbar, da schon Altersrente bezogen wird. Inwiefern Sie die bezogene Altersrente, deren Bescheid ja zum Gegenstand des SG-Verfahrens wurde und die dem Begehren, EM-Rente zu erhalten, entgegen steht, dann los werden können, kann ich im Augenblick nicht beantworten. Wäre Frage für Ihren Fachanwalt, dürfte irgendwo im SGG geregelt sein...
Michaelam 15.09.2019 | 14:24
Hallo zusammen, wer wirklich schwerkrank ist, kann von hier aus im Forum nicht wirklich beurteilt werden. Ich habe mich unter anderem, schwer herzkrank, über Jahre an meinem Arbeitsplatz durchgequält, und gehe Anfang nächsten Jahres mit 61 in die Altersrente für Schwerbehinderte. Fakt ist dann meine Anrechnungszeit von 61 Jahren, wenn ich aber zum gleichen Zeitpunkt in EM-Rente ginge, würden mir 65 Jahre und 9 Monate angerechnet werden, und ich dann deutlich mehr Rente bekommen. Und das in einem Zeitraum, in dem in beiden Fällen keine Erwerbstätigkeit vorliegt. Da die EM-Rente aber üblicherweise zurückwirkend bewillgt wird, müsste mein ATZ-Vertag mit vielen Verlusten aufgelöst werden, und kommt deshalb für mich nicht in Frage. Ich als Schwerbehinderter komme mir beim Vergleich vernachlässigt vor. Mit dem Begriff Trauma (Seelendoktor) sollte man nicht so überheblich umgehen, denn ich als ehemals Betroffener finde das jedenfalls nicht lustig!
sturkoppam 16.09.2019 | 07:14
sind EMR-Bezieher die z.B. eine Zurechnungszeit bis 62 J. haben weniger krank? Außerdem hat die Heulerei wegen der Zurechnungszeit nix mit der Fragestellung zu tun und kann gelöscht werden. Wenn Bestands-EMR etwas ändern möchte soll er doch eine Petition starten, hier wird er nix erreichen. Und mal zur Info! Er heult immer das andere hinten mehr Anrechnungszeit bekommen, lässt aber außen vor das bei allen unterschiedliche Startzeiten gegeben sind. Wie möchte er bitte dieses ausgleichen? Für alle drei Jahre Anrechnungszeit und gut ist es, und weil alle Bestandsrentner berücksichtigt werden wollen dieses dann rückwirkend?
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