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Erwerbsminderungsrente/Hinterbliebenenrente

von Frank18.10.2021 | 14:35
110 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Unmut hinsichtlich der DRV-Gera kund tun. Am 22.02.21 beantragte meine Frau die Erwerbsminderungsrente,am 14.04.21 erlag sie ihrer Krebserkrankung.Am 26.04.21 stellte ich den Antrag auf Hinterbliebenenrente.Am 10.08.21 bekam ich ein Schreiben der DRV-Gera,ob ich die Fortsetzung des Verfahrens auf Hinterbl.rente fortführen möchte. Darauf hin versuchte ich die DRV-Gera telefonisch sowie per E-Mail zu erreichen. Mehrere Tage ,doch keine Chance. E-Mails blieben unbeantwortet. Dann endlich jemand am Telefon. Ich bat dann um Information, über die Erwerbsminderungsrente und der Kollege meinte,ich könnte darauf verzichten um den Antrag auf Hinterbliebenrente beschleunigen. Auf die Frage welche finanziellen Nachteile es hätte konnte oder wollte er nicht antworten. Ich warte nunmehr seit dem 26.04.21 auf meinen Bescheid. Ich weiß nicht ob sie sich vorstellen können, das der Tod eines geliebten Menschen schwere Wunden hinterläßt,dann man aber auch noch durch ihre Institution so hängen gelassen wird ist nicht schön. Wir sind verpflichtet unsere Beiträge zu zahlen,welche Verpflichtung haben Sie????????

3 Antworten

Feliam 18.10.2021 | 14:46
Da Sie offensichtlich der Sonderrechtsnachfolger Ihrer Frau sind, treten Sie in das Verfahren, das noch zu Lebzeiten Ihrer Frau angefangen wurde (EM-Rentenantrag) ein. Wahrscheinlich ist grundsätzlich von einer Bewilligung der EM-Rente auszugehen. Sollte Ihre Frau allerdings bis zu Ihrem Tode Leistungen von anderen Stellen bezogen haben, die höher waren als die zustehende Rente, hat es finanziell gesehen keine Sinn, das Verfahren weiter zu betreiben. Hatte allerdings irgendein anderer Leistungsträger (KK, Ag. für Arbeit o.ä.) Ihre Frau zur Antragstellung aufgefordert, müssten Sie dort Rücksprache halten. Ist die Rente die höhere oder einzige Leistung, würde ich das Verfahren auch weiter führen. Für die Höhe der Witwerrente hat die eine oder andere Lösung keine entscheidenden Vor- oder Nachteile. Es könne allenfalls um einen kleinen Unterschied in der Berechnung der Zurechnungszeit gehen.
DRVam 18.10.2021 | 16:24
Zur Information. Die DRV Bund (Zweigstelle Gera) ist nicht hier im Forum vertreten.
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