Hallo Sebastian,
aufgrund des angemeldeten Kleingewerbes ist zunächst von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen. Dies könnte zu Problemen führen bei der Bewilligung einer Arbeitsmarktrente. Bei einem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt. Ein selbständiger Tätiger muß nachweisen, dass er weniger als 3 Stunden täglich arbeitet.
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit wirkt sich grundsätzlich nicht negativ auf die Rentengewährung aus. Sollte Ihnen aber ein leistungsgerechter Arbeitsplatz vermittelt werden, könnte dies der Arbeitsmarktrente entgegen stehen.