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Erwerbsminderungsrenter

von rosi13.12.2012 | 12:19
1617 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente- inzwischen auf Dauer. Je wieder Vollzeit- arbeiten zu können habe ich mir inzwischen abgeschminkt- meine gesundheitliche Situation läßt das nicht mehr zu- leider. Gerne würde ich als EM- Rentner jedoch nebenbei auf angestellter oder selbständiger Basis im Rahmen von 400,- Euro etwas hinzuverdienen. Macht es Sinn als EM- Rentner mit einer derartigen geringfügigen Beschäftigung - in die RV zu zahlen und den Arbeitgeberanteil entsprechend aufzustocken? Wirken sich derartige Beiträge positv bzw. leistungsteigernd auf die zu erwartende Altersrente aus? Oder lohnt sich das nicht und ist ne blödsinnige Überlegung?

2 Antworten

icham 13.12.2012 | 12:29
Grundsätzlich lohnt sich eine Aufstockung immer, da jeder Beitrag, der gezahlt wird, auch eine Rentensteigerung ergibt. Ob sich die Rendite (mit oder ohne Aufstockung, der Unterschied liegt bei ein paar Cent) jedoch lohnen, ist eine andere Frage. Hinweis: Bitte beachten Sie jedoch, dass geringfügige Beschäftigungen, die ab dem 01.01.2013 beginnen nun grundsätzlich versicherungspflichtig (also mit Aufstockung) sind, die Hinzuverdienstgrenze ändert sich ebenfalls ab 01.01.2012 auf 450 EUR. Möchten Sie also keine Aufstockung, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Klaus-Peteram 13.12.2012 | 14:05
Nein. In der Regel lohnt sich für jemanden der eine volle EM-Rente bekommt keine Aufstockung bei einem 400€ / ab 1.1.13 ja 450€ Job. Die Zurechnungszeit der EM-Rente "frisst " die durch den Minijob neu erworbenen Rentenpunkte wieder mehr als auf, da beides ja verrechnet wird. Das Thema wurde akteull hier bereits besprochen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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