Wie haben Sie das denn nun gerechnet?
Sabine bezieht 2018 EM-Rente. Damit hat Sie eine Zurechnungszeit bis 62+3 M, also bis zum 02.08.2021.
Vom Alter her und wenn sie 35 Beitragsjahre hatte, hätte sie bereits am 01.06.2022 in Altersrente für langjährig Versicherte gehen können. Mit 11,4% Abschlag. Nun will sie erst später, nämlich erst zum 01.07.2024.
Das ist schlau, denn dann erhöhen sich die am 30.06.2024 pEP noch mal schnell um 4,5% weil ihre EM-Rente vor dem 01.01.2019 begonnen hat. Und das auch obwohl sie dann ab 01.07.2024 Altersrentnerin sein will. (Wenn sie erst später wechseln wollen würde, kriegt sie die trotzdem)
2018 hatte sie also ca. 31 Jahre Grundrentenzeiten.
Sie hat inklusiv der Zurechnungszeit und abzüglich der 10,8% Abschlag für EM-Rente als xx pEP, die Bestandgeschützt sind.
Dann wird die Vergleichsberechnung gemacht für eine 'normale' Altersrente. Da zählen dann nur die EP aus den Beiträgen bis ca. 2018 (bis zum Leistungsfall). Das ergibt also weniger EP, weil sie ja keine Beiträge mehr bezahlt hat. Dafür hat sie nun weniger Abschläge. Ok. Noch ist die Rente vermutlich immer noch geringer als die bisherige EM-Rente.
Aber wo holen Sie nun plötzlich die Grundrentenzeiten her, und das mit 'als Arbeitsmarktrente' betont?? (Die ist wie eine volle EM-Rente mit Zu- und Abschlägen)
Auch wenn Sabine also bereits 2022 Ihre 35 Beitragsjahre haben musste, um überhaupt vorzeitig in Altersrente gehen zu können, bleibt es bei ca. 31 Jahren Grundrentenzeiten. Denn die Zurechnungszeit zählt nicht zu Grundrentenzeiten. Und danach war nix mehr, kein Minijob mit Pflichtbeiträgen, sie hat niemanden gepflegt etc. Sie hat nur Rente bezogen.
Von 2018 bis 08/2022 ist keine Grundrentenzeit. Sie kommt also, wenn überhaupt, auf ca. 33 Jahre Grundrentenzeiten (2022-2024)
Das reicht nicht für einen Grundrentenzuschlag. Dafür benötigt man 35 Jahre Grundrentenzeiten. Und schon wird gar kein Einkommen angerechnet werden können, weil gar kein Anspruch auf Grundrentenzuschlag besteht. Auch nicht bei einer Arbeitsmarktrente.
@Sabine: nun können Sie mit Ihren eigenen Zahlen und genauen Daten versuchen nachzurechnen, was denn wohl so in etwa per Juli 2024 rauskommen wird. Oder aber sie lassen doch Ihre zuständige DRV das noch einmal nachrechnen (bereits erwähnt 'Probeberechnung', bei der wird allerdings kein Grundrentenzuschlag mit berücksichtigt/probeberechnet)
Und ja, am liebsten mache ich derartige Berechnungen mitten in der Nacht, wen's stört darf gerne kommentarlos drüber hinweglesen :-)
Ein schönes Wochenende für alle!