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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/teilzeit beschäftigt/Schwerbehinderung zu 60 %

von H. Kern15.11.2015 | 16:46
1125 Ansichten
2 Antworten

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Ich war in diesem Jahr 63 Jahre und bezog eine volle EU-Rente. Da sich mein Hinzuverdienst auf über 450,00 € erhöht hatte (750,00 brutto) Wurde mir ein Drittel abgezogen. Nun bekam ich aktuell einen Schwerbehindertenausweis mit 60 %. Nun meine Frage: Kann ich nun Altersrente mit 63 beantragen, so dass kein Abzug wegen dem Hinzuverdienst mehr erfolgen kann ? Danke für Ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2015 | 11:06

Hallo,

qwertz hat Recht.

Vor Erreichen der individuellen Regelaltersrente wird ein Verdienst von über 450 Euro immer dazu führen, dass die Rente gekürzt wird - egal ob Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine (vorgezogene) Altersrente beziehen.

Sie können natürlich jetzt schon die Altersrente beantragen. Für den Anspruch auf eine solche Rente müssen aber besondere Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. eine bestimmte Mindestversicherungszeit.

1 Antworten

qwertzam 15.11.2015 | 18:12
Das Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (= 65 Jahre + 6 Monate bei Baujahr 1952). Wenn Sie daher weiter bei gleichbleibenden Entgelt Hinzuverdienst erzielen, wird weiterhin (bei aktueller Rechtslage) eine Kürzung stattfinden. Allerdings macht Ihre Aussage auch inhaltlich wenig Sinn. Bei vollen Erwerbsminderungsrenten sind die Teilrenten in Viertel "aufgespalten" (= 1/1, 3/4, 1/2, 1/4). Eine zwei Drittel Erwerbsminderungsrente gibt es nicht. Insofern sollten Sie sich - in Bezug auf Ihre INDIVIDUELLEN Hinzuverdienstgrenzen (Altersrente/Erwerbsminderungsrente) - beraten lassen. Ob der Wechsel in eine Altersrente bereits jetzt möglich ist, ist abhängig von der Anzahl der von Ihnen zurückgelegten wartezeitrechtlichen Monate.
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