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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Vergleich

von tick0404.04.2022 | 17:40
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6 Antworten

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Guten Abend, meine Frage lautet.Überprüfungantrag Erwerbsminderungsrente gestellt.Kann ich auch der DRV einen Vergleich anbieten? Vielen Dank. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tick04,

Sie können einen Vergleich anbieten. Ob und inwieweit dies aussichtsreich ist, können wir nicht abschätzen.

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5 Antworten

W°lfgangam 04.04.2022 | 18:13
Hallo tick04, Hintergrundinformation dieser Frage viel zu dürftig/nicht vorhanden, um darauf eine Antwort geben zu können. Gruß w.
KSCam 04.04.2022 | 20:24
sie dürfen der DRV vieles vorschlagen, meinetwegen auch einen Vergleich. Das kann Ihnen keiner verbieten. Wie die DRV dann auf Ihr Angebot reagiert, werden Sie - wie jeder andere Antragssteller abwarten müssen. Stelle mir gerade vor, die DRV hat die Rente abgelehnt und Sie schlagen im Überprüfungsantrag vor, die DRV solle Ihnen halt 80% der Rente zahlen.
Manfredam 04.04.2022 | 21:55
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Vergleiche sind in der Praxis bei strittigen Erwerbsminderungsrenten durchaus üblich. Aber das Privatpersonen mit der Rentenversicherung feilschen möchten und bspw. bei abgelehnter Rente einen Gegenvorschlag unterbreiten... dann zahlt mir doch 80 % da bin ich auch noch zufrieden... das habe ich noch nie gehört!
W°lfgangam 04.04.2022 | 22:25
... da ist @KSC wohl der Smiley von der Taste gefallen/Ihnen im Kontext der Rechtslage nicht aufgefallen ;-) Gruß w.
Valzuunam 05.04.2022 | 10:16
Natürlich dürfen Sie -wie bereits geschrieben- anbieten was Sie wollen - die Reaktion bleibt abzuwarten. Ein echter Vergleich kann allerdings nur im (sozial)gerichtlichen Verfahren geschlossen werden. Vorher gibt es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage, denn die DRV muss per Verwaltungsakt, also Bescheid und Widerspruchsbescheid, entscheiden. Ein solcher Bescheid kann sich natürlich an Ihrem Vorschlag orientieren. Besonderheit beim Überprüfungsverfahren: Überprüft wird ob der Ausgangsbescheid zum Zeitpunkts seines Erlasses rechtmäßig oder (teilweise) rechtswidrig war. Damit wird ein "Vergleich" (nur auf den Überprüfungsantrag bezogen) noch schwieriger, und ist nur im Falle einer teilweisen Rechtswidrigkeit denkbar. Änderungen die sich erst nach Erlass des Ausgangsbescheides ergeben haben sind dem Überprüfungsverfahren selbst nicht zugänglich, können aber ggf. als neuer Antrag gedeutet werden. Was Sie -sofern der Streit über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geführt wird- sicher nie erreichen werden ist ein Vergleich über die Rentenhöhe auch eine solche Idee hier (wohl eher nicht ganz ernst gemeint) geäußert wurde. Strittige und einem (gerichtlichen Vergleich) grundsätzlich zugängliche Punke sind: a) ob volle, teilweise oder keine Erwerbsminderung vorliegt und b) falls eine Erwerbsminderung i.S.v. a) vorliegt bzw. angenommen wird ab wann
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