Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Wiedereingliederung

von Punkt28.06.2023 | 10:54
536 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seid dem 5.5.22 durch ein op nicht mehr in der Lage mehr als 5 kg zu heben allerdings ist mein Job viel schwerer, jetzt soll ich von der MDK ,der Krankenkasse die Wiedereingliederung ab nächste Woche starten !Ich habe im April einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt am 10.7.23 habe ich ein Termin bei einem Gutachter von der Rentenversicherung bekommen . Kann ich überhaupt die Wiedereingliederung machen obwohl ich den Antrag gestellt habe .Der ja beim erstmal sofort abgelehnt wir , ich habe zwar 40% Schwerbeschädigung seid Ende letzten Jahres. Mit freundlichen Grüßen und bleiben sie gesund . P.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Punkt,

 

mit einer Wiedereingliederung soll die Möglichkeit gegeben werden, stufenweise wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Während einer Wiedereingliederung gilt man weiterhin als arbeitsunfähig. Die Teilnahme an einer Wiedereingliederung steht dem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung nicht entgegen. Sollten Sie die Wiedereingliederung beginnen, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger und dem Gutachter mitteilen, damit der Umstand ggf. bei der Entscheidung über den Rentenantrag berücksichtigt werden kann. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Beschlägeam 28.06.2023 | 12:15
Hallo P. H., Ihre Erwerbsminderung hängt nicht von einer etwaigen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse ab. Der Gutachter der DRV wird Ihren Gesundheitszustand bewerten und dazu alle Kriterien zur Rate ziehen, die medizinisch ausschlaggebend sind. Dass Sie eine Wiedereingliederung versuchen wird da in keinem Fall negativ bewertet. Sie könnten beim Gutachtertermin dann auch berichten, was Ihnen in Ihrem Job und in der Wiedereingliederung schwer fällt, damit dies im Bericht für die DRV Erwähnung findet. Sollten Sie keine Wiedereingliederung machen wollen, sollten Sie sich mit diesem Anliegen und Ihren Bedenken an Ihre Krankenkasse wenden. Ob diese dann ggf. Ihre Krankengeldzahlung einstellt oder Ähnliches, kann im Rentenforum nicht abschließend beantwortet werden. Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, die Wiedereingliederung zu versuchen. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird dadurch nicht beeinträchtigt. Wenn Sie 40 % schwerbehindert sind, wäre ggf. noch eine Gleichstellung einen Versuch wert. Hierzu können Sie sich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wenden. Viel Erfolg und alles Gute!
Honzaam 28.06.2023 | 12:41
Erwerbsminderungsrente weil Sie keine 5 Kilo mehr heben können und der Job dadurch zu schwer ist? Sofern Sie nicht die Anspruchsvorrausetzungen für die teilweise EM-Rente bei Berufsunfähigkeit erfüllen, wird das wohl schwierig. Es gibt reichlich Tätigkeiten, wo man nichts heben muss und die auch sonst sehr leicht sind.
JRam 28.06.2023 | 12:54
Zitat von Honza anzeigenausblenden
Na . Die Jobs sind dann fast alle mit abgelehnten Erwerbsgeminderten besetzt und müssen erst gebacken werden. Vielleicht wäre es ja einen Versuch Wert, sich mal bei der DRV in der Hotline zu bewerben. Im Computer nachsehen können Sie auch wenn Sie keine 5 Kilo mehr heben können. Das dicke Fell welches Sie für die Enttäuschten benötigen wird Ihnen schon noch wachsen
Honzaam 28.06.2023 | 14:05
Zitat von JR anzeigenausblenden
Denkfehler, die Jobs müssen ja nicht frei sein, es genügt, wenn Sie diesen ausüben könnten und der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt existent ist. Sie dorthin zu vermitteln, ist dann Sache der Arbeitsvermittlung (AfA, Jobcenter). Die meisten abgelehnten Antragsteller werden jedoch wohl eher die meiste Zeit im Bürgergeld feststecken.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026