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Erwerbsminderungsrentner stärker von Armut betroffen als Ältere

von Gerhard05.06.2008 | 15:23
1246 Ansichten
3 Antworten

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Habe interessiert den Artikel gelesen und frage mich ob man die Erwerbsminderungsrente nicht gleich ganz abschaffen könnte. Im Versicherungsfall bekäme man eh nur mehr die Rente auf Grundsicherungsniveau.(670 Euro) Anscheinend bin ich aus der letzten Generation (Rentenbeginn 1996 ; 932 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente netto) die noch eine ausreichende Versorgung bekommen.Auch die Altersrente wird diesem Niveau in kurzer Zeit folgen. Vielleicht wäre dies gelegenheit eine steuerfinanzierte Grundrente einzuführen Gruß Gerhard

3 Antworten

Schiko.am 05.06.2008 | 20:37
Das die EMR. in der regel niedriger ausfällt liegt durchaus in der natur der sache. Bekommt ein rentner bereits mit 50 jahren diese rentenart wird ja der durchschnittsverdienst bis 60 jahre hochgerechnet. Dies sind allein bei einer beitragszeit von 45 jahren und rente mit 65 immerhin 5 jahre mehr beitragszahlung. Kommt noch der abschlag von 10,8 % zum tragen, sieht dies noch schlechter aus. Nachdem auch ich in 1996 nach 48 beitragsjahren rentner wurde kann ich vergleichen, unterschiedliche verdienste bringen eben dies mit sich. Eine grundrente einzuführen halte ich für falsch, interesannt die aussage, die hälfte der EMR. erhalten grundsicherung, bedauerlich für die betroffenen. Mit freundlichen Grüßen.
Unbekanntam 05.06.2008 | 21:45
Eine Grundrente gibt es nicht und wird es nicht geben, weil der Staat nur dann für die Grundversorgung aufkommen will, wenn jemand auch wirklich bedürftig ist. Die Bedürftigkeit kann selbst bei einem Rentner mit 500 Euro nicht zweifelsfrei vorliegen, wenn er noch Vermögen etc. hat. Deshalb hat der Staat die steuerfinanzierte Sozialhilfe bzw. Grundsicherung eingeführt, wo man die Hosen runterfallen lassen muss. Die von Ihnen geforderte steuerfinanzierte Grundrente ist somit schon längst gegeben, nur das halt das Geld vom Grundsicherungsamt kommt. Die Verfahrensweise ist auch so richt m. E. Ich sehe nicht ein für die Grundrente bei jemanden aufzukommen als Steuerzahler, wenn er noch entsprechendes Vermögenseinkommen hat.
Realistam 06.06.2008 | 13:35
VOLLE Zustimmung, "Unbekannt"! Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der mangels Interesse noch nie gearbeitet hat, die gleiche Grundrente bekommen soll, wie jemand, der sich regelrecht kaputt gearbeitet hat. Das jetzige System mit der BEDÜRFTIGKEITSABHÄNGIGEN Grundsicherung finde ich völlig in Ordnung!
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