Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsmminderungsrente und Teilhabe am Arbeitsleben

von Susan23.10.2019 | 15:47
222 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe unbefristet eine Erwerbsminderungsrente. Arbeite noch 4h tägl. Derzeit seit 4 Monaten krankgeschrieben. Mein Therapeut empfahl mir eine Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen um eventuell eine Umschulung zu finden. Meine Frage,ist was passiert mit der Rente wenn ich so eine Maßnahme mache? Entfällt sie dann? Habe ich überhaupt Anspruch auf so eine Maßnahme? VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susan,

bei Ihrer Frage handelt es sich um eine individuelle medizinische Entscheidung. Diese Frage kann Ihnen im Forum niemand beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Herr Xam 24.10.2019 | 12:59
Hallo, also bei mir war es so, das ich keine LTA bekommen habe bzw. mir wurde die LTA gestrichen. Muss abern dazu sagen, das ich eine befristete EMR beziehe. Als ich die LTA genehmigt bekommen habe, hatte ich noch keine LTA, weil die EMR noch im Antragsverfahren bzw. im Widerspruchsverfahren war. Die DRV schickte mich noch zu einem beruflichen Assessment in ein BfW der DRV. Das habe ich bestanden und ich hatte grünes Licht bekommen,von dem BfW, meine Weiterbildung zu bekommen über die DRV. Weil ich mit 52 Jahre keine Umschulung mehr bekommen hätte, nur noch eine Weiterbildung in meinem Beruf. Als ich dachte, das ich nun diese Weiterbildung antreten kann, war schon alles abgeklärt mit der Bildungsstätte und grünes Licht bekommen.Kam dann der Bewilligungsbescheid von der DRV, das ich rückwirkend eine volle befristete EMR erhalte. Damit was dann der Traum der Weiterbildung vorbei. Die genehmigte LTA wurde zurückgezogen und eingestellt.Gut war nur, das ch noch nicht begonnen hatte, sonst hätte ich sofort Aufhören müssen, da die finanzierung Eingestellt wurde. Auch durch mehrmaliges Nachfragen, bei der DRV ob ich trotzdem diese Weiterbildung machen könnte über die LTA, wurde mir das sehr verdeutlicht. Zitat DRV " ....Entweder beziehen Sie die volle befristete EMR, die Sie aus gesundheitlichen Gründen erhalten haben. Oder Sie machen die LTA uns auch die Weiterbildung, eins geht nur. Wenn Sie bevorzugen die LTA zu machen, wird die EMR eingestellt. Dadurch könnten Sie Ihre volle befr. EMR gefährden. Jetzt liegt es an Ihnen was Sie machen wollen bzw. möchten." Hatte daraufhin nochmals Rücksprache mit der DRV geführt, ob ich das nicht von zu Hause aus machen könnte, bin wieso zu Hause und könnte das in einem Fernlehrgang bzw. -studium machen. Weil dieser Lehrgang auch als Fernlehrgang bzw. -studium angeboten wird. Hatte auch angemerkt, das ich etwas körperlich Angeschlagen bin, aber nicht kopfmäßig bzw. geistig. Auch da habe ich die dementsprechende Antwort von der DRV erhalten, " ... wenn Sie sich in eine Bildungsstätte begeben, was ja mal sein könnte, dann wird das so gewertet, als wenn man tägl. Arbeiten gehen. " kann. Das hat ganzschön gebrummt, aber was wollte ich machen. Aber was sollte ich machen, da ich mit der Erkrankung nicht arbeiten gehen kann. Also blieb mir da nichts weiter übrig, als das hinzunehmen. Das ist nun ein Verlauf sowie es bei mir gelaufen ist. Es könnte trotzdem sein, das es bei Ihnen auch so laufen könnte. Also das ist alles ein sehr heizes Eisen, mit EMR und gleichzeitig LTA/Umschulung bzw. Weiterbildung. Gruß Herr X
???am 24.10.2019 | 13:05
Das Ziel von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, dass eine drohende Erwerbsminderung vermieden oder eine bestehende behoben wird. Das ist vom Gesetzgeber so geregelt. In Ihrem Fall bedeutet das, dass LTA nur möglich sind, wenn die Aussicht besteht Ihnen danach keine oder wenigstens nur noch eine Teilrente zahlen zu müssen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026