Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Batja,
`DRV´ hat ihnen schon eine passende Antwort gegeben und eine charmante Verlinkung angeboten.
Der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung ist im Rentenrecht von doppelt entscheidender Bedeutung. Zum einen müssen zu diesem Zeitpunkt die geforderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 Pflichtmonate in den letzten 5 Jahren) erfüllt sein, zum anderen ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung entscheidend für die Frage, ab wann ggf. eine Rentenzahlung realisierbar ist. Insbesondere für die Beurteilung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wäre es nicht gerecht, wenn man hier auf ein Antragsdatum abstellt. Denn genau diese Steuerung, die eigene Wahl eines Leistungszeitpunktes, soll nicht möglich sein.
Ähnliches kennen sie auch von ihren privaten Versicherungen. Wenn ich einen Kfz-Schaden habe, 2 Wochen später eine entsprechende Versicherung abschließe und wieder eine Woche später Leistungen für den Schaden haben möchte, dann wird das nicht klappen. Ist mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung das gleiche Muster.
Im übrigen wird der Zeitpunkt nicht willkürlich festgelegt. Der ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers macht sich da schon ´ne Menge Gedanken, da man sich der Bedeutung und der Auswirkungen dieser Feststellung durchaus bewusst ist. Sollten sie mit der Feststellung des Datums nicht einverstanden sein, so kann man auch hier Widerspruch einlegen und eine Überprüfung fordern. Allerdings wird es bei der Überprüfung wieder ausschließlich um den gesundheitlichen Werdegang (ab wann war man nicht mehr erwerbsfähig) gehen und niemals um die Frage ob bzw. wann ein Reha- oder Rentenantrag gestellt wurde.
Danke für die Ergänzung/Klarstellung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.