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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeit?

von Maike Winter20.08.2010 | 11:39
4277 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin etwas durch den Wind und verstehe nicht so richtig, was jetzt auf mich zukommen kann. Seit Okt. 2009 Krank, seit 4.11.ohne Arbeit, Psyche deshalb Krankengeld KK. Dezember erster T. MDK, im Februar körp. Beschwerden.August T. MDK. Dort wurde wegen langer durchgehender Erkrankung mit weiteren Abklärungsterminen festgestellt. Ich werde wohl nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren, deshalb vorr. Erwerbsunfähigkeitsrente. Es folgte noch Hinweis, das die KK mir wohl eine REHA anbieten wird. Darauf habe ich geantwortet, das ist keine gute Idee, weil mir eine fremde, neue Umgebung (Anpassungsstörung) gar nicht guttut sondern schadet. Nehme bereits die 2.wiederholte Verlängerung Therapie in Anspruch. Meine Frage, kann ich die REHA Kur ablehnen? Was passiert dann?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.08.2010 | 09:02

Bitte setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Sollte Sie Ihre Krankenkasse zu einer Antragstellung auf eine Leistung zur Teilhabe (Rehabilitationsleistung) bei der Rentenversicherung auffordern empfehle ich Ihnen, weitere Schritte auch mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen.

Neben Ihrer Krankenkasse und Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen bei Fragen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Unter der Internetseite

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm

ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.

Experten-Antwortam 24.08.2010 | 14:37

Bitte sehen Sie auch die Antwort auf Ihre erneute Frage an anderer Stelle dieses Forums.

7 Antworten

Nakelam 20.08.2010 | 12:47
Zunächst ist es hier das falsche Forum... Bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt. Eine Kur (seitens der KK) stellt grundsätzlich eine Erweiterung des Behandlungskataloges der KV dar. Sofern dadurch ihre Arbeitsfähigkeit bzw. der Behandlungserfolgt verbessert werden kann steht einer Kur nichts im Wege, und das auch mit einer Anpassungsstörung. Natürlich ist es Aufgabe Ihres Artes Sie darauf vorzubereiten. Was später kommt ist nicht exakt prognostizierbar. Sind zu viele Variablen, aber je nach Erfolg oder Misserfolg der ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten ist bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Rente wg. EM denkbar.
RFn am 20.08.2010 | 17:06
Zu Fragen zum Krankengeld und zum Arbeitslosengeld sowie anderen Fragen, die diese Sozialleistungsträger betreffen, können Ihnen die Experte der Rentenversicherung keine Auskunft geben. ------------------------------ Wenn Ihnen die Krankenkasse eine REHA anbietet, müssen Sie die Frage über die Konsequenzen bei einer Ablehnung dort stellen. -------------------------------------------------------- Möglicherweise werden Sie von der Krankenkasse eine Aufforderung erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine REHA zu beantragen. (Für REHA-Massnahmen zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ist die Rentenversicherung zuständig.) Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen oder eine Massnahme ablehnen, dann wird wohl die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes wegen fehlender Mitwirkung einstellen. Wenn Sie die REHA-Massnahme der Rentenversicherung in Anspruch nehmen und diese bringt keine Besserung, wird der REHA-Antrag in einen EM-Renten-Antrag umgedeutet und Sie erhalten entsprechende Antragsformulare. Sie können natürlich die Antragstellung auf EM-Rente ablehnen. Aber dann müssen Sie damit rechnen, dass KK und /oder ARGE kein Krankengeld bzw. ALO 1 zahlen, weil die Möglichkeit des Bezuges einer EM-Rente abgelehnt wurde. Es gibt dazu im Sozialgesetzbuch Regelungen über die Vorrangigkeit und Reihenfolge bei der Inanspruchnahme von Lohnersatz- und Sozialleistungen, aber das ist in Ihrem Fall kein Problem der Rentenversicherung. --------------------------------------------------------- Wenn die KK der Meinung ist, dass keine REHA hilft, kann sie Ihnen nur den Hinweis geben, dass Sie eine EM-Rente beantragen sollten. Ob Sie das machen, ist Ihre freie Entscheidung.
Maike Winteram 20.08.2010 | 14:31
Danke, aber warum bin ich hier falsch, bitte? Es geht doch hier um diese Themen. Und bitte nicht falsch verstehen, es muss doch eine andere Aussicht bestehen, dass ich eben keine EU Rente bekommen muss. Es ist doch richtig, dass die KK 78 Wochen Krankengeld zahlt? Dann habe ich auch noch die Möglichkeit in die Arbeitslosigkeit zu gehen, Anspruch habe ich. Ich kann das alles nicht zusammenfügen.
Maike Winteram 23.08.2010 | 13:37
Danke für die Antworten. Die Erwerbsminderungs- bzw. Unfähigkeitsrente wird beantragt. Wie lange dauert die Bearbeitung bis zum Bescheid? Von wem und in welcher Höhe erhalte ich in der Zwischenzeit dann Geld?
RFn am 23.08.2010 | 20:50
Die Bearbeitungsdauer kann niemand voraussagen Wenn Sie Krankengeld beziehen, von der Krankenkasse. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, von der ARGE. Wenn Sie verheiratet sind, vom Ehepartner (diesen Satz bitte nicht auf die Goldwaage legen). Wenn die Anspruch auf KG ud ALO1 erloschen sind, u.U. das Sozialamt.
Peter Laigam 13.10.2010 | 14:23
Was passiert, wenn ich nun im Ausland erwerbsunfaehig wurde? Oder ich feststellen musste, dass ich meine Arbeitsleistung nicht wieder herstellen konnte? Ich schon mehrere Jahre mit dem Problem zu kaempfen habe? Ich brauche da Auskunft. Danke
Peter Laigam 13.10.2010 | 14:23
Was passiert, wenn ich nun im Ausland erwerbsunfaehig wurde? Oder ich feststellen musste, dass ich meine Arbeitsleistung nicht wieder herstellen konnte? Ich schon mehrere Jahre mit dem Problem zu kaempfen habe? Ich brauche da Auskunft. Danke
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