Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBitte setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Sollte Sie Ihre Krankenkasse zu einer Antragstellung auf eine Leistung zur Teilhabe (Rehabilitationsleistung) bei der Rentenversicherung auffordern empfehle ich Ihnen, weitere Schritte auch mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen.
Neben Ihrer Krankenkasse und Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen bei Fragen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.
Unter der Internetseite
http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm
ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.
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