Guten Morgen Warum,
Die Einschätzung von Vivo ist insoweit zutreffend.
Wenn allein die medizinischen Sachverhalte nicht ausreichen, um zu beurteilen, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, dann wird der Arbeitgeber angeschrieben. Es wird dann festgestellt, inwieweit diese Personen noch in der Lage sind, ihr derzeitiges (Rest-) Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt umzusetzen.
Liebe Grüße