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Erwerbsunfähigkeit

von Ramona11.07.2008 | 20:53
1169 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin seit feb. 2005 arbeitslos beim arbeitsamt gemeldet. vorher habe ich 8 Jahre durchgehend versicherungspflichtig gearbeitet. Meine frage: was ist jetzt richtig...ich bin etz ganz verunsichert: 1. in den letzten 5 Jahren vor eintritt der Erwerbsunfähigkeit auch bei einen privaten Unfall der zu der Erwerbsunfähigkeit führt müssen mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet sein. Dies wär bei mir noch der Fall weil ich diesen Schutz durch die Meldung von Arbeitsamt aufrecht erhalte. 2. dies mit dem 3 Jahren versicherungspflichtig,auch bei privaten Unfällen, in den letzten 5 Jahren ist nicht richtig. Sondern: Bei privaten Unfällen in den letzten 2 Jahren davor müssen mindestens 1 Jahr mit Pflichtbeiträge belegt sein. Was ist jetz richtig auch bei privaten Unfällen. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren oder oder 2 Jahre vor den privaten Unfall mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig. vielen Dank!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.07.2008 | 08:33

Grundsätzlich gilt:

Versicherte haben Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (dies kann auch durch einen privaten Unfall geschehen) drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.

2 Antworten

Schadeam 11.07.2008 | 21:43
das was Sie unter 2) aufgeführt ist, betrifft Sie nicht! da geht es um die vorzeitige Wartezeiterfüllung, wenn jemand erwerbsgemindert ist und noch keine 5 Beitragsjahre hat, usw....(den Rest spare ich mir) Da Sie schon über 8 Jahre Beiträge haben, gilt die "normale " Bedingung - das was Sie unter 1) angesprochen haben. Und da kommt es auf den Grund der Erwerbsminderung überhaupt nicht an, es ist egal ob Krankheit oder Unfall und auch völlig wurst ob ein Unfall privat oder dienstlich passiert ist. Sie haben da einfach 2 verschiedene Vorschriften durcheinandergebracht. Wenn es immer noch unklar ist, empfehle ich den Besuch einer Beratungsstelle der DRV!
Unbekanntam 12.07.2008 | 12:15
Hallo Ramona, solange Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des medizinischen Leistungsfalles 3 Jahre Pflichtbeiträge haben, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Erst wenn dies nicht vorliegen sollte, schaut man auf die rechtlichen Ausnahmen.
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