Hallo mausi999,
Grad der Behinderung ist ein Begriff der bei einem Schwerbehindertenausweis eine Rolle spielt, nicht in der Rentenversicherung. In der Rentenversicherung erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 0 und 3 Stunden arbeiten können. Bei Ihnen scheint eine Zeitrente gewährt worden zu sein, über deren Verlängerung jetzt entschieden wird. Damit geht es nicht um die Feststellung der Prozente, sondern um eine Entscheidung, ob diese Rente weitergewährt werden kann oder nicht.
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