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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeit und Versorgungsausgleich

von Dieter Sachsenmaier02.01.2013 | 12:05
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe 1981 geheiratet. Der Scheidungsantrag wurde im September 2007 gestellt.Da ich im Januar 2008 an Krebs erkrankte verzögerte sich der Scheidungstermin immer wieder. Letztlich wurde meine Ehe im September 2009 geschieden.Das Verfahren hinsichtlich des Versorgungsausgleiches wurdeabgetrennt und ausgesetzt. Nach einer Chemotherapie und Bestrahlungen etc. habe ich mehrere Arbeitsversuche unternommen. Diese sind jedoch immer wieder gescheitert, so dass ich jetzt, schweren Herzens, Erwersunfähigkeitsrente beantragen muss, was laut Rebtenversicherung in meinem Fall kein Problem wäre. Meine Frage: Wie verhält es sich mit dem Versorgungsausgleich, wird dieser von Amts wegen jetzt automatisch durchgeführt? Und ab welchem Datum tritt der Versorgungsausgleich in Kraft? Wie verhält es sich mit der ZVK Zusatzversicherung? Vielen Dank für ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter Sachsenmaier,

bevor ich Ihre Fragen beantworten kann, benötige ich noch folgende Informationen:

1. Aus welchem Grund wurde das Verfahren über den Versorgungsausgleich abgetrennt und ausgesetzt? Haben evtl. Sie oder Ihr früherer Ehepartner Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet?

2. Sind Sie beim Versorgungsausgleich Ausgleichsberechtigter, d. h. werden Ihnen vermutlich Anwartschaften übertragen?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Für die Antworten auf ihre Fragen ist unter anderem von Bedeutung, aus welchem Grunde das Verfahren über den Versorgungsausgleich abgetrennt und ausgesetzt wurde. Auswirkungen ergeben sich jedoch erst nach Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Aus dem Zitat geht lediglich hervor, nach welchen Vorschriften eine Abtrennung bzw. Aussetzung erfolgt ist. Der Grund für die Abtrennung/Aussetzung müsste sich aus den genannten Beschlüssen ergeben.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

So ist es.

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3 Antworten

Dieter Sachsenmaieram 03.01.2013 | 10:09
Bezüglich des Versorgungsausgleiches zitiere ich aus dem Scheidungsurteil: Das Verfahren hinsichtlich der Folgesache Versorgungsausgleich wurde durch Beschluß des Amtsgerichtes-Familiengerichtes vom 11.09. bzw. 23.04.2009 gemäß § 628 S. 1 Ziff. ZPO abgetrennt und analog § 148 ZPO ausgesetzt. Laut Berechnung des Amtsgericht vom 24.08.2009 müßte ich meiner Exfrau 676,47 € Ausgleich bezahlen. Würde der Versorgungsausgleich jetzt neu berechnet?
Dieter Sachsenmaieram 02.01.2013 | 21:41
Der Versorgungsausgleich wurde wegen meiner Erkrankung ausgesetzt. Meine Exfrau hat Ansprüche gegenüber mir.
Dieter Sachsenmaieram 07.01.2013 | 14:32
Vielen Dank für ihre Nachricht. Würde mir die Erwerbsunfähihgkeitsrente in voller Höhe bezahlt, solange der Versorgungsausgleich nicht gemacht ist?
Deutsche Rentenversicherung
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