Hallo Dieter Sachsenmaier,
bevor ich Ihre Fragen beantworten kann, benötige ich noch folgende Informationen:
1. Aus welchem Grund wurde das Verfahren über den Versorgungsausgleich abgetrennt und ausgesetzt? Haben evtl. Sie oder Ihr früherer Ehepartner Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet?
2. Sind Sie beim Versorgungsausgleich Ausgleichsberechtigter, d. h. werden Ihnen vermutlich Anwartschaften übertragen?