Hallo Angel50,
bei der Umwandlung einer Rente aus Krankheitsgründen (Berufs-/Erwerbsunfähigkeiten sowie Rente wegen Erwerbsminderung) in eine Altersrente können sich mehrere Faktoren auf die Rentenhöhe auswirken. Wie Gorgi bereits ausgeführt hat, gibt es Besitzschutzregelungen.
Damit bleibt die Frage, in welchen Konstellationen sich die Umwandlung ggf. positiv auf die Rentenhöhe auswirken könnte. Maßgeblichen Einfluss können hierbei der Zeitpunkt der Umwandlung, die gewählte Rentenart (vorgezogene Altersrente oder Regelaltersrente), Beitragszeiten nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sowie bestimmte Vertrauensschutzregelungen haben. Lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort diesbezüglich beraten. Nehmen Sie unbedingt Ihren Rentenbescheid und sofern vorhanden, einen Nachweis über eine festgestellte Schwerbehinderung vom Versorgungsamt (Bescheid oder Schwerbehindertenausweis) mit.