Hallo Renate,
nach aktueller Gesetzeslage werden Renten wegen Erwerbsminderung grundsätzlich als Zeitrente gezahlt. Eine Befristung kann mehrmals verlängert werden. Allerdings muss nach einem Zeitraum von 9 Jahren eine endgültige Entscheidung getroffen werden.
In wenigen Ausnahmefällen wird sofort eine Dauerrente bewilligt. Die Einwände gegen die ärztliche Untersuchung sollten dem Rentenversicherungsträger schriftlich zugeleitet werden.
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