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Erwerbsunfähigkeitsrente

von Renate03.01.2008 | 19:38
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3 Antworten

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Hallo ich beziehe seit 2004 eine EU Rente,war nun wieder(ist jetzt das dritte mal)beim Gutachter.Ich bin nach meiner Meinung nach nicht erwerbsfähig.Wie ist es eigentlich kann man nun auch durchberentet werden?Mein Arzt wo ich in ständiger Behandlung meint das müsse jetzt mal passieren,denn ich sei absolut nicht arbeitsfähig.Ebenso fand ich die letzte Gutachterin schon sehr unverschämt und überhaupt nicht geeignet für eine Begutachtung.Selbst im Intimbereich schaute sie und da habe ich dann meine Hände davor getan.Fand ich diskrimirend.Kann man gegen diese GA vorgehen.Auch die Fragen die sie stellte,ganz komisch und ständig schaute sie auf die Uhr. Renate

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

nach aktueller Gesetzeslage werden Renten wegen Erwerbsminderung grundsätzlich als Zeitrente gezahlt. Eine Befristung kann mehrmals verlängert werden. Allerdings muss nach einem Zeitraum von 9 Jahren eine endgültige Entscheidung getroffen werden.

In wenigen Ausnahmefällen wird sofort eine Dauerrente bewilligt. Die Einwände gegen die ärztliche Untersuchung sollten dem Rentenversicherungsträger schriftlich zugeleitet werden.

2 Antworten

Schadeam 03.01.2008 | 20:01
Ob es wieder eine Zeitrente oder diesmal eine Dauerrente wird (oder eine Ablehnung), weiß hier im Forum keiner. Warten Sie es ab - bald wissen Sie es. Wenn Sie mit der Rentenentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie ja Widerspruch einlegen. Und wenn Sie glauben sich über die Art der Untersuchung oder die Ärztin beschweren zu müssen, dann ist das Ihr gutes Recht. Schreiben Sie einen Brief an die RV mit all dem, was Sie gestört hat und was Ihrer Meinung nach nicht in Ordnung war. Auch dazu kann kein Forumsteilnehmer was sagen, weil er bei der fraglichen Untersuchung nicht dabei war.
Ilsiam 04.01.2008 | 18:15
Dann hat sie sicher keine Überwachungskamera gehabt.... denn dass ist Usus bei bestimmten medizinischen Einrichtungen...zwecks Kontrolle Der Intimbereich geht den GA nur dann was an, wenn dort ein Gesundheitsschaden vorliegt, der für die EU-Rente relevant ist. Zum "Blinkern" ist er nicht gedacht.... Ilsi
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