Den Ausführungen von KSC kann ich mich anschliessen.
Bezüglich der Rentenberechnung ist anzumerken, dass allein die Berücksichtigung Ihrer Pflichtbeiträge aufgrund Kindererziehungszeiten eine Rentensteigerung von monatlich ca. 250 EUR bewirkt.
Insoweit wurde Ihre Erwerbsminderungsrente aller Voraussicht nach richtig berechnet.
Für den unwahrscheinlichen Fall einer fehlerhaften Rentenberechnung hat der Gesetzgeber entsprechende Schutzbestimmungen erlassen, die eine Rückforderung der bisher geleisteten Rentenzahlung so gut wie unmöglich machen.