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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von Ingeborg Reimer17.07.2010 | 13:10
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Heute erhielt ich mit dem Aktenzeichen5554, Vers.No. 28130649W501 Die Ablehnung meines Antrags auf Rente wegen Erwerbsminderung. Den Antrag hatte ich hier in Spanien über die Sozialversicherung eingerecht, da das die Vorschrift ist. (Ich lebe seit 20 Jahren in Spanien und habe auch hier gearbeitet) Aus der Begründung der Ablehnung geht ganz klar hervor, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht im Besitz sämtlicher Krankenunterlagen von mir ist. Sie schreiben nur: -chronisch obstruktives Lungenleiden -Übergewicht -Schilddrüsenunterfunktion in Behandlung. Nichts steht im Bericht von meiner schweren Darmoperation und der vor einem Jahr stattgefundenen Leberoberation. Seitdem leide ich unter einer chronischen Leberentzündung. Aufgrund der Lungenkrankheit (Mukoviszidose, chronische Bronchitis etc.) muss ich morgens und abends Kortison nehmen. Durch das Kortison und durch die Tatsache, dass ich kaum noch mehr als 100 Schritte machen kann, weil ich dann keine Luft mehr bekomme, hat sich das Übergewicht entwickelt. Nun möchte ich Enspruch gegen den Bescheid vom 5. Juli einlegen. Bitte teilen sie mir mit, was ich tun kann, wohin ich die Beweisunterlagen senden muss (sie sind natürlich alle in Spanisch). Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar, denn ich bin nicht zu faul zum Arbeiten - ich KANN nicht mehr. Im Voraus herzlichen Dank für eine Nachricht. Viele Grüsse von der Costa Blanca Ingeborg Reimer

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.07.2010 | 09:34

Hallo Ingeborg Reimer,

den Widerspruch sollten Sie bei dem Rentenversicherungsträger einlegen, der den Ablehnungsbescheid erteilt hat. Zur Widerspruchsbegründung wäre es hilfreich, neue bisher nicht gewürdigte medizinische Unterlagen vorzulegen.

9 Antworten

Arnoldam 17.07.2010 | 13:53
Zu allererst bitte posten Sie hier NIEMALS ihre Versicherungsnummer !! Diese könnte missbräuchlich benutzt werden, da dieses Forum von jedermann eingesehen werden kann. Legen Sie gegen den ablehnenden Bescheid jetzt innerhalb 1 Monats Widerspruch bei ihre Rentenversicherung ein und begründen Sie diesen ausführlich - vor allem medizinisch nachvollziehbar. Geben Sie alle Krankheiten, Operationen und vor allem ihre behandelnden Ärzte an. Legen Sie alle ihnen vorliegenden med. Unterlagen ( auch wenn Sie in Spanisch abgefasst sind ) auf jeden Fall dem Widerspruch gleich dabei. Geben Sie vor allem auch ganz ausführlich ihre Beschwerden und wie sich diese auf ihre Erwerbsfähigkeit auswirken an und warum Sie damit - ihrer Meinung nach - nicht mehr erwerbsfähig sind. Die RV wird ihre behandelnden spanischen Ärzte dann womöglich anschreiben und um ganz aktuelle Befundberichte bitten. Hilfreich wäre es den Widerspruch und dessen Begründung fachmännisch entweder durch einem Rechtsanwalt oder einem Sozialverband ( wie dem VdK / SovD ) - solche Institutionen wird es doch auch in Spanien geben oder ? - durchführen zu lassen. Eventuell werden Sie dann im Widerspruchsverfahren auch zu einem Gutachter einbestellt der Sie untersuchen und damit feststellen wird, ob bei ihnen eine Erwerbsmiinderung vorliegt oder nicht. Ob das in Spanien stattfinden kann oder Sie darum hier extra nach Deutschland kommen müssen weiss ich nicht. Glaube aber schon , das dies im Ausland auch möglich sein wird. Beachten Sie aber bitte bei allem, das es nicht auf die Erkrankung/Diagnose an sich ankommt, sondern nur und ausschließlich auf deren Auswirkungen auif die Erwerbsfähigkeit. Auch kommt es nicht auf die Anzahl der Erkrankungen an. Jemand mann mit nur 1 Erkrankung Erwerbsgemindert sein, während ein anderer 10 verschiedene Erkrankungen hat aber eben nicht EM ist. . Eine Leberentzündung und/oder eine Schilddrüsenunterfunktion kann z.b. normalerweise sehr gut medikamentös eingestellt werden, macht dann keine Beschwerden mehr und hat somit keinerlei Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit hat. Dies trifft teilweise natürlich auch auf COPD, Bronchitis und Mukoviszidose zu. Ebenfalls ist eine Medikamenteneinahme an sich kein Grund um eine EM-Rente zu erhalten. Auch rechtfertigt Übergewicht ( wenn es nicht außergewöhnlich erhöht und lebensbedrohlich ist ) keine EM-Rente . Ist aber alles natürlich Einzelfallabhängig und kann darum pauschal niemals vorab gesagt werden. Alles Gute für Sie und viel Erfolg.
Ingeborg Reimeram 17.07.2010 | 14:40
Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort und für die Aufklärung mit der Versicherungsnummer. Einen Anwalt kann ich mir nun wirklich nicht leisten. Ich bin Ende Juli 2008 zu Beginn der Krise als einige deutsche Mitarbeiterin im Alter von 60 Jahren nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit entlassen worden. Seitdem lebe ich von 340 Euro Arbeitslosengeld und muss davon auch noch meine Miete bezahlen. Nein, das muss ich ganz allein durchkämpfen. Noch eine Frage: kann ich meinen Widerspruch direkt in Deutschland einreichen, oder muss ich wieder den Weg über die Seguridad Social in Spanien nehmen? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe. In einem Monat läuft auch noch meine Arbeitslosenhilfe aus - dann weiss ich nicht mehr weiter. Ich kann ja nicht mal putzen gehen - sollte so ein Job hier überhaupt angeboten werden. Danke und viele Grüsse
Ingeborg Reimeram 17.07.2010 | 16:05
Vielleicht könnte ich diese Rente beantragen. Aber lt. Rentenaufrechnung aus Deutschland bekomme ich mit 65 eh nur 600 Euro und aus Spanien vielleicht 300. Zusammen also 900 Euro. Wie kann Mensch es sich da noch erlauben in D auf 0,3 % pro Monat, bei mir also rund 15 % und in Spanien sogarauf rund 30 % dieser eh schon unglaublich niedrigen Summe zu verzichten? Ich habe kein Wohnungseigentum, keine weiteren Absicherungen oder Renten! Da kann ich ja gleich aus dem Fenster springen. Liebe Grüße
Ingeborg Reimeram 17.07.2010 | 16:39
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Anregungen. Ich werde jetzt einmal versuchen, mich durch die Behördenwege zu kämpfen. Was bleibt mir übrig. Danke, dass es dieses Forum mit so hilfsbereiten Menschen gibt. Liebe Grüsse aus Spanien
Arnoldam 17.07.2010 | 16:29
Den Widerspruch muessen Sie dort stellen wo der Bescheid erlassen wurde - also direkt bei ihrem Träger der deutschen Rentenversicherung. Wann und mit welchen Abzügen genau Sie in die Altersrente gehen könnten, ersehen Sie hier : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Denken Sie daran , das auch bei der EM-Rente eine Abzug von 10.8 % in jedem Falle vorgenommen wird. Also auch wenn Sie die EM-Rente letztlich zuerkannt bekommen sollten, werden Sie eine Rentenkürzung in dieser Höhe in Kauf nehmen müssen.
KSCam 17.07.2010 | 15:46
Wenn die Erwerbsminderung abgelehnt ist, könnte doch Anspruch auf die AR für Frauen bestehen? Sie sind 60, haben zuletzt 10 Jahre gearbeitet; da sollte doch unabhängig vom Gesundheitszustand die Altersrente möglich sein......? Allerding hätten Sie da etwas höhere Abschläge.
Bertam 19.07.2010 | 11:47
Es steht im Normalfall alles im Bescheid unter dem Absatz "Ihr Recht" bzw. "Rechtsbehelfsbelehrung". Bei Wohnsitz im Ausland haben Sie 3 Monate Zeit den Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch können Sie bei Ihrer DRV oder auch beim spanischen Versicherungsträger einreichen.
Ingeborg Reimeram 19.07.2010 | 10:17
Vielen Dank an Sie alle für Ihre freundliche Hilfe. Herzliche Grüsse Ingeborg Reimer
Ingeborg Reimeram 19.07.2010 | 12:19
Danke schön! Ich werde den Widerspruch auf jeden Fall in Deutschland direkt einlegen. Das ist mir doch sicherer. Ich habe nämlich dem Verdacht, dass der RVA in Deutschland nicht alle meine Unterlagen übermittelt wurden. Danke für Ihre liebenswürdige Auskunft und Hilfe. Drücken Sie mir bitte die Daumen. Herzliche Grüße Ingeborg Reimer
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