Hallo Mone,
der Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Zwar beziehen Sie momentan eine Erwerbsminderungsrente, diese ist allerdings befristet und fällt – ohne einen Weitergewährungsantrag zu stellen – mit Ablauf der Befristung im Laufe des Jahres 2012 weg.
Nach Eingang des Reha-Antrages prüft der Rentenversicherer das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung. Sollte momentan eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch die medizinische Rehabilitation voraussichtlich nicht möglich sein, würde der Antrag wegen fehlenden Erfolgsaussichten abschlägig beschieden. Mit diesem Bescheid könnten Sie dann entsprechende Leistungen über ihre Krankenkasse beantragen.