Hallo Martina,
ergänzend zu Schade:
Bis zur Regelaltersgrenze besteht ein Anspruch auf beide Renten, aber nur die höchste wird gezahlt. Das hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen.
Ein Wechsel könnte bei Hinzuverdienst aufgrund der momentan noch unterschiedlichen Grenzen interessant sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung