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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von franela02.08.2022 | 10:57
179 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 61 Jahre alt und habe eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum 30.11.2022.Habe einen Antrag auf Verlängerung gestellt.Habe auch einen Schwerbehindertenausweis(GDB 50 unbefristet). Ab 1.1.2023 habe ich Anspruch auf Rente für Schwerbehinderte Menschen. - wenn mein Antrag auf Verlängerung nicht genehmigt wird , hat das Einfluss auf meine Rente ab 1.1.23 da nur ein Monat dazwischen ist? (Die Schwerbehinderungsrente fällt kleiner aus als die EUrente.) -falls die Verlängerung genehmigt wird , wann muss ich einen Antrag auf normale oder Schwerbehinderunsrente stellen? Freundliche Güsse...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo franela,

den Ausführungen von "Abschläge" haben wir nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 02.08.2022 | 11:43
Hallo franela, sollte Ihre EM-Rente tatsächlich nicht weiterbewilligt werden, könnten Sie dann trotzdem in eine vorgezogene Altersrente mit GdB >=50 wechseln, sofern Sie auch 35 Beitragsjahre bereits erreicht haben (die Zeit Ihrer EM-Rente zählt mit). Hier würde dann trotzdem der 'Bestandschutz' gelten, weil zwischen EM-Rente und Altersrente dann nur ein Monat (also deutlich weniger als 24 Monate, was eine Unterbrechung wäre, die den Bestandschutz aufhebt) liegt. Für eine 'normale' vorgezogene Altersrente wären Sie aber noch zu jung, es ginge also tatsächlich nur die Rente mit GdB. Sofern Sie bis Anfang November 2022 also noch keinen Bescheid haben, sollten Sie dann Ihren Antrag vorsorglich um den Antrag auf eine SB-Rente erweitern und diese dann ab 01.01.2023 beantragen. Es würde dann auch der Antrag auf EM-Rente weiter geprüft und Sie können dann aber bereits ab 01.01.2023 'vorläufig' die SB-Rente beziehen. Wenn Sie 'umwandeln', würde dann auch der Steuerfreibetrag in EUR noch einmal neu berechnet werden und bis zum Ende Ihres gesamten Rentenbezuges festgeschrieben, dies dann aber bei der Regelaltersrente nicht noch einmal. Deshalb kann es für Sie günstiger sein, dass Sie doch weiterhin die EM-Rente beziehen. Hierzu sollten Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beraten lassen. Auch das FA gibt Auskünfte dazu, 'berät' aber nicht. Stichwort ist hier §22 EStG. Wie sich die 'Umwandlung auf den Freibetrag auswirkt, können Sie vorab auch anhand des hier enthaltenen Berechnungsbeispiels mit Ihren eigenen Zahlen nachvollziehen: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten… Wenn also die EM-Rente 'ohne Probleme' weiterbewilligt wird, sollten Sie es einfach so belassen. Zur Regelaltersrente würden Sie dann auch noch einmal gefragt werden, ob Sie diese nun tatsächlich haben wollen. Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird dann aus der (bis dahin bewilligten EM-Rente) 'automatisch' die Regelaltersrente. Sofern die Bewilligung 'hakt', wenden Sie sich am Besten an eine Beratungsstelle (persönlich/telefonisch/Video-Chat), damit dann Ihr 'vorläufiger' Antrag auf SB-Rente korrekt aufgenommen wird. Also so, dass die DRV auch versteht, dass Sie eigentlich weiter EM-Rente behalten wollen, aber 'im Notfall' ja den anderen Anspruch haben. Trotzdem sollten Sie sich dann ggfs. auch bei der Agentur für Arbeit melden (spätestens am 01.12.22), um dort Ihre Ansprüche zu sichern und Geld bis zur nächsten Rentenzahlung zu erhalten. Viel Erfolg und alles Gute!
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