zu 1.): Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre + 6 Monate) in eine Regelaltersrente "umgewandelt".
zu 2.): Nein.
zu 3.): Hinsichtlich der evtl. möglichen Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze und der damit ggf. verbundenen Abschläge sollten Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern bzw. direkt in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen vorbeischauen. Legen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger aber unbedingt auch Ihren Schwerbehindertenausweis vor. Die für Sie nächstgelegene Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" ermitteln.