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Erwerbsunfähigkeitsrente / Altersrente

von chubby08.07.2008 | 10:53
1174 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, 56 J. (Jahrgang 1952) erhalte seit dem 15. Oktober 1987 Erwerbsunfähigkeitsrente; zunächst 2-mal befristet und dann auf unbestimmte Dauer. Meine Schwerbehinderung beträgt 70%. Fragen: 1.) Zu welchem Termin wird die Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente umgewandelt? 2.) Kann die DRV mich zwingen früher die Altersrente zu beantragen und dann mit Abschlägen? 3.) Wie sieht es mit den Abschlägen allgemein aus?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

zu 1.): Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre + 6 Monate) in eine Regelaltersrente "umgewandelt".

zu 2.): Nein.

zu 3.): Hinsichtlich der evtl. möglichen Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze und der damit ggf. verbundenen Abschläge sollten Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern bzw. direkt in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen vorbeischauen. Legen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger aber unbedingt auch Ihren Schwerbehindertenausweis vor. Die für Sie nächstgelegene Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Schadeam 08.07.2008 | 11:16
1) mit Erreichen der RegelAR wird die Rente "umgewandelt" 2) nein,und das wird die DRV auch nicht tun! 3) da schauen Sie doch am besten auf die Homepage der DRV oder gehen zur Beratung zur nächsten Beratungsstelle. PS: zu 99% wird sich am Zahlbetrag Ihrer Rente ohnehin nichts ändern, weil eine AR, die sich an die EU oder EM Rente anschließt, zu keiner geringeren Zahlung führen darf und der EU Rntner im Normalfall auch keine Beiträge mehr zahlt, die die Rente steigern könnten. Schon deshalb ist Ihre Befürchtung (Frage 2) grundlos.
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