Wenn die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert ist, gibt es eine Sonderform des Arbeitslosengeldes, die sogenannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Diese Zahlung überbrückt die Zeit ohne Arbeitslosengeld (weil man nicht vermittelt werden kann), bis eine andere Leistung, z.B. Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird. Das Arbeitslosengeld im Wege der sogenannten Nahtlosigkeit wird gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird. Damit überbrückt es die Übergangszeit, in der der Rentenversicherungsträger über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit entscheidet. Die Arbeitsagentur als zahlender Sozialleistungsträger legt auch fest, wie die behauptete/vorliegende Erwerbsminderung nachzuweisen ist (z.B. mit AU-Bescheinigung).