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Erwerbsunfähigkeitsrente - Arbeitsamt

von helmut56.de27.12.2007 | 18:54
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine sehr wichtige Frage an den Experten: nach mehreren erfolglosen Operationen und Rehas bin ich mittlerweile von der Krankenkasse ausgesteuert worden, habe eine EU-Rente beantragt. Dies war Anfang 2007. Es folgte eine Untersuchung eines Gutachters, dessen Beurteilung ich als völlig unzureichend und dilletantisch bezeichnen möchte. Ich wurde abgelehnt, ein Widerspruch erfolgte umgehend. Ich musste mich bekannterweise arbeitslos melden und erhalte nun Arbeitslosen- bzw. Nahtlosgeld. Ich werde von einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes betreut, deren Fachwissen ich sehr anzweifle. Sie bombardiert mich permanent mit Stellen, deren ich mich nur mit Krankmeldungen zu erwehren weiß. (Mein bisheriger Arbeitsplatz ist ungekündigt!!!) In einem Beitrag in diesem Forum vom 13.12. 10h21 - Richard - Berufsunfähigkeitsrente, lese ich nun, das ich bis zur Entscheidung über meinen EU-Rentenantrag dem Arbeitsamt und seinen Vermittlungsbemühungen nicht zur Verfügung stehen muß. Stimmt das ? wenn ja, gibt es irgendwo einen nachlesbaren Nachweis dafür - für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße - Helmut

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert ist, gibt es eine Sonderform des Arbeitslosengeldes, die sogenannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Diese Zahlung überbrückt die Zeit ohne Arbeitslosengeld (weil man nicht vermittelt werden kann), bis eine andere Leistung, z.B. Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird. Das Arbeitslosengeld im Wege der sogenannten Nahtlosigkeit wird gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird. Damit überbrückt es die Übergangszeit, in der der Rentenversicherungsträger über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit entscheidet. Die Arbeitsagentur als zahlender Sozialleistungsträger legt auch fest, wie die behauptete/vorliegende Erwerbsminderung nachzuweisen ist (z.B. mit AU-Bescheinigung).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In der Tat gibt es hier meines Erachtens ein unschlüssiges Verhalten der Sozialleistungsträger. Wenn die Rente durch den Rententräger entzogen wurde, ging dieser von einem zumindest vollschichtigen Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt aus. Die Agentur für Arbeit ist wohl nach eigenen Unterlagen zu einem entgegengesetzten Ergebnis gekommen: Er wäre aus gesundheitlichen Gründen selbst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Nach meiner Erfahrung passiert dies hin und wieder, im Rahmen von Rechtsmitteln lässt sich dies aber regelmäßig korrigieren.

Schwieriger ist es, wenn Ihr Mann unter Hinweis auf die gesundheitlichen Einschränkungen eine weitere Vermittlung durch die Agentur für Arbeit für unmöglich hält. Hier geht die Arbeitsverwaltung davon aus, dass Ihr Mann nicht mehr vermittelt werden möchte.

Wenn ihr Mann die Rente wieder haben möchte, empfehle ich Ihnen also dringend beim zuständigen Rententräger einen Widerspruch einzulegen unter Hinweis auf die widersprüchliche Einschätzung. Gleichzeitig können Sie eine entsprechende Überprüfung bei der Agentur für Arbeit einfordern.

4 Antworten

uweam 27.12.2007 | 19:29
Sie sollten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihres behandelnden Arztes kontinuierlich fortlaufend beim Arbeitsamt einreichen! dann begreift (hoffentlich) jeder, dass Sie Arbeitsunfähig sind. Da Ihr bisheriger Arbeitsvertrag noch besteht, brauchen Sie diese Bescheinigungen sowieso für Ihren Arbeitgeber, also eine Kopie ans Arbeitsamt.
helmut56.deam 27.12.2007 | 20:22
hallo uwe, danke für die schnelle Antwort, kontinuirlich bedeutet - fortlaufend, aber - ist es nicht genauso wie beim Arbeitgeber - 6 Wochen Fortzahlung dann Krankengeld - ich habe aber keinen Anspruch auf Krankengeld , da ausgesteuert (???) - Gruß Helmut
uweam 27.12.2007 | 21:38
Im § 125 SGB3 heißt es: 1) Anspruch auf "Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist." http://www.lumrix.de/gesetze/sgb3/125.php Diese Leistungsminderung müssen Sie natürlich beweisen: mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Es geht bei der "Nahtlosigkeitsregelung" gerade darum, dass sie nach Aussteuerung noch Einkommen haben. Ist also nicht wie beim Arbeitgeber, sondern es geht bis zur Entscheidung der DRV über Erwerbsunfähigkeit
Nettiam 08.01.2008 | 17:56
Hallo, Meinen Mann wurde die EU-Rente nach 5 1/2 Jahren entzogen.Gutachterin entschied ohne unseres Wissens darüber, sowie Kurklinik entschied am ersten Aufnahmetag genauso. Beschwerden sind noch vorhanden wurden ungeachtet, sind dabei einen Widerspruch einzulegen. Von meinem Hausarzt kann ich keine Hilfe erwarten. Meine Vertrauensärzte vom Krankenhaus schilderte ich mein Anliegen um Hilfe einzuholen.(Beweise über meine Beschwerden) Arbeitsamt lehnt lt. Krankheiten Leistungen ab, die Hartz IV Stelle verwaltet mich nur, wo ist hier der Sozialstaat? Wie kann ich dies noch beweisen ohne Simulant dazustehen? Netti
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