Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsunfähigkeitsrente +Heiraten

von Pema08.01.2008 | 15:45
2613 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo , Bin seit 2006 Voll Erwerbsunfähig .Nun überlegen mein Lebensgefährte und ich ob eine Heirat uns eventuell Nachteile bringt. Ob sein Einkommen bei meiner Rente angerrechnet wird oder umgekehrt. Und wie ist es mit der Krankenversicherung?? Zuzahlung ?? Wer kann mir oder besser uns helfen ?? Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Durch Eheschließung bleibt eine selbst erworbene (volle Erwerbsunfähigkeits-)Rente unangetastet. Grundsätzlich betrifft dies auch eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung; eine Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse bringt hier letzte Sicherheit. Regelmäßig ändern sich aber Familienname, Anschrift oder Bankverbindung.

Bitte zeigen Sie eine solche Änderung insbesondere durch Vorlage der Heiratsurkunde und Angabe der Änderungen bei Ihrem Rententräger an.

Durch eine Eheschließung ergäbe sich zumindest ein Vorteil: nach dem Tod eines Ehepartners entsteht ein gegenseitiger Witwen- oder Witwerrentenanspruch, der bei einfachem Zusammenleben nicht entstehen kann.

10 Antworten

Antoniusam 08.01.2008 | 16:04
Das Einkommen Ihres Partners wird nicht auf Ihre EM-Rente angerechnet. Es bleibt jeder für sich krankenversichert. MfG
Antoniusam 08.01.2008 | 18:05
Seit wann ist ein vollständig Erwerbsgeminderter automatisch geschäftsunfähig ?
!am 08.01.2008 | 18:03
Je nach Grad der Erwerbsminderung ist eine Heirat ausgeschlossen, da die Willenserklärungen eines Geschäftsunfähigen unwirksam sind.
dirkam 08.01.2008 | 18:26
DAS wäre ja auch ein Skandal allerersten Ranges!
Schiko.,am 08.01.2008 | 18:18
Auch als eheleute erfolgt keine anrechnung von rente und arbeitseinkommen. Angerechnet wird bei eigenen einkommen-kann auch eigene rente- sein, unter umständen bei gleichzeitigen bezug einer witwen/witwer rente. Schon wie bisher, bleibt jeder eigens kranken- versichert. Die eheschließung aber könnte durchaus auch in steuerlicher hinsicht vorteile bringen. Der steuerliche grundfreibetrag für jeden ist derzeit euro 7.664, als eheleute aber 15.328. Dies ist zahlenmäßig das gleiche, aber noch lange nicht dasselbe. Vorteil für das arbeitseinkommen des partners, er kann ab eheschliessung zu der günstigeren steuerklasse III umsteigen. Dadurch erhöht sich das monatliche netto. Richtig ist aber auch, der vermutlich geltende steueranteil für ihre rente ( Bei Beginn 2006) wird mit 52% aus der jahresbruttorente dem lohn dazugeschlagen. Dies kann von vorteil sein, wenn der steuer- liche rentenanteil wesentlich unter 7.664 liegt, also bisher nicht ausgeschöpft wurde. Maßgebend der monatliche bruttolohn sowie die monatliche bruttorente. MfG.
!am 08.01.2008 | 19:11
Nicht automatisch, aber ausgeschlossen ist das nicht.
Antoniusam 08.01.2008 | 18:48
....das sehe ich ganz genauso ! MfG
Maureram 08.01.2008 | 19:54
heiraten sie und sie werden gesund und wieder voll ARBEITSFÄHIG...! Sorgen sie im privaten Bereich für Ordnung und sie sparen der Rentenvers. viel Geld... Maurer
Neumannam 08.01.2008 | 19:58
bei manchen Schreiberlinge hier, könnte man schon an der geschäftsfähigkeit zweifeln... nicht für ungut Neumann
!am 08.01.2008 | 20:16
Wenn Sie von vielen Dingen keine Ahnung haben, lesen Sie ein Buch, und lassen anständige Leute in Ruhe!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026