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erwerbsunfähigkeitsrente im ausland

von can500021.08.2008 | 03:16
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo leute, ich habe einen onkel der 1966 in der türkei geboren wurde und anschließend mit seinem vater, also meinem opa nach deutschland gekommen ist, hier dann seine schulische ausbildung absolviert hat und anschließend viele jahre hier in deutschland gearbeitet hat und in die rentenversicherung gezahlt hat. leider ist er aufgrund psychischer probleme drogensüchtig geworden und seit jahren drogenabhängig. er ist alkoholiker, raucht cannabis und alle paar monate wird er rückfällig und spritzt sich heroin. um gegen seine sucht etwas zu unternehmen ist er 1994 in die türkei zurückgekehrt. doch vergeblich. seine sucht hat sich eher verschlimmert. auch in der türkei hat er bis vor kurzem gearbeitet, ist jedoch mit seinen nerven am ende. jetzt möchte er beim deutschen rentenversicherer frührente bzw. erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, weil er offensichtlich psychisch krank ist und eine arbeit für ihn einen hohen stressfaktor darstellt, der seine psychische problematik nur erhöht. da er in der türkei lebt und nur eingeschränkt handlungsfähig ist , habe ich mir eine vollmacht von ihm schicken lassen, damit ich für ihn seine rentenansprüche hier geltend machen kann. wie gehe ich in dieser sache am besten vor? ich schätze er muß auch ein gutachten bzw. attest eines (türkischen??) psychologen vorlegen aus dem hervorgeht , dass er nicht erwerbsfähig ist, sondern psychisch krank. ich weiß aber , dass nach vorlage eines solchen attests die rentenversicherung die betroffenen nochmal von einem eigenen gutachter untersuchen läßt. muß mein onkel dann extra dafür aus der türkei hier in deutschland einreisen?? wer trägt die kosten dafür? gibt es in der türkei evtl. gutachter der deutschen rentenversicherung?? (er lebt in istanbul)?? tja, das sind so einige fragen, die hier stelle :-) bin aber für alle antworten dankbar!!!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Normalerweise wäre der Rentenantrag tatsächlich im Ausland beim türkischen Versicherungsträger (SSK) zu stellen. Dieser führt auf jeden Fall die Begutachtung auch für den deutschen Rentenversicherungsträger durch.

Sie können aber auch unter Beifügung Ihrer Vollmacht und den unter dem Link

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Formulare__Publikationen/Formulare__node.html__nnn=true

erhältlichen Formularen, diese selbst ausfüllen, und z.B. direkt an den deutschen Rentenversicherungsträger senden. Um allerdings unnötige weitere Rückfragen zu vermeiden und zur individuellen Abklärung der Situation Ihres Onkels sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da sich aus den ganzen Folgebeiträgen keine wesentlich neuen Gesichtspunkte ergeben, verweisen wir auf unsere bereits abgegebene Stellungnahme.

14 Antworten

Happyam 21.08.2008 | 07:39
Hi Can, ungeachtet der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen empfehle ich Ihnen üfr Ihren Papa einen Rentenantrag zu stellen. Das können Sie auf Ihrer Gemeinde/Rathaus oder einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe machen. Sie müssen sich ausweisen und eine Vollmacht dabei haben. Alles weitere erfahren Sie dann von der Sachbearbeitung. Das wäre der 1. Schritt. Sie können die Formulare auch selbst ausfüllen (R100, R210 nebst Anlagen), aber das ist glaube ich zu umfangreich für Sie. Egal, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, stellen Sie mal den Antrag. Wenn es ein "Ablehner" wird, dann erhalten Sie zumindest einen schriftlichen Bescheid, warum es keine Rente gibt und können ggf. einen Widerspruch einlegen. Ob es tatsächlich zu einer Begutachtung kommt und wo diese stattfindet, wird Ihnen die Sachbearbeitung entsprechend mitteilen. Darüber machen Sie sich erstmal keine Gedanken. VG Happy
Schadeam 21.08.2008 | 07:52
Ich verstehe nicht, dass jemand, der in TR wohnt, einen Verwandten in D bevollmächtigt, den Rentenantrag zu stellen. Sie schreiben doch, dass der Onkel auch türkische Zeiten hat. Da wäre der normale Weg direkt in TR bei den entsprechenden Stellen einen Rentenantrag zu stellen und dort anzugeben, dass auch Zeiten in D vorliegen. Wenn er das nicht alleine kann, kann er doch einen in TR lebenden Verwandten bevollmächtigen. Die türkischen Stellen leiten - so wie es im SV Abkommen international geregelt ist, den deutschen Teil des Antrages nach Deutschland weiter (zusammen mit den dort angefallenen medizinischen Berichten.) PS: das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde wird sich "freuen", wenn es nur weil Sie zufällig dort wohnen, plötztlich einen Rentenantrag eines in TR lebenden Menschen aufnehmen soll, mit dem diese Gemeinde überhaupt nichts zu tun hat. - und der deutsche RV Träger muss ohnehin die türkischen Behörden einschalten...warum umständlich, wenn es auch einfacher geht?
Staatsdieneram 21.08.2008 | 09:02
Lieber Schade, das mit der Vollmacht für jemanden in Deutschland ist leider die Regel, weil die öffentlich Bediensteten hier schneller und präziser arbeiten, als in vielen anderen Staaten (so sehr man sonst ja auch auf D schimpft!). Um nicht als Ausländerfeind zu gelten wird sich auch keine dt. Stelle trauen, den sog. Bevollmächtigten zurück zu weisen! Dass ein solcher (@happy) 'um 5-Ecken-Antrag' Mist ist wird allen klar sein! Vielleicht sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Anträge auf Sozialleistungen auch bei den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat etc.) gestellt werden können - aber Achtung: die Herrschaften dort sind i.d.R. vom 'höheren Dienst' ... ihr wißt, was ich damit meine!
can5000am 21.08.2008 | 13:23
danke erstmal für die schnellen und zahlreichen antworten liebe leute!!! tatsächlich könnte mein onkel versuchen die rente auch in der türkei zu beantragen, doch leider arbeiten die türkischen behörden sehr sehr langsam und die bürokratischen hürden, die man dort nehmen muß sind erheblich zahlreicher als hier in deutschland. in einem solchen fall lassen die meisten türkischen antragsteller in mehreren instanzen der türkischen rentenversicherung lieber eine kleine zuwendung bei den beamten, um sie schneller und effizienter arbeiten zu lassen und dies wäre für meinen onkel definitiv zu teuer und mit stress verbunden. hinzu kommt, dass die amtssprache der türkei so kompliziert ist, dass sogar einheimische sehr oft extra einen experten, natürlich gegen eine zahlung eines entegeltes, beauftragen müssen, um ihre anliegen richtig den behörden vortragen zu können etc. . ich möchte ihm diese arbeit gerne abnehmen und weiß um die zuverlässigkeit deutscher bürokratie. also möchte ich weitesgehend die türkischen behörden aus dieser sache fernhalten und hoffe das das so klappt wie ich mir das vorstelle?! bleibt jedoch die frage offen, ob mein onkel für die psychologische bzw. ärztliche begutachtung seitens der rentenversicherung hier in deutschland erscheinen muß und wer die kosten der einreise übernimmt? weiterhin: wird ein attest eines türkischen, örtlichen psychologen oder psychiaters ausreichend sein, um den antrag voran zu treiben??
Happyam 21.08.2008 | 13:06
ich bin auch im gehobenen Dienst, na und??? Verstehe Ihre Bemerkung dahingehend nicht! Und "Mist" ist dieser Antrag absolut nicht! Ich habe ganz bewusst nicht auf die Antragsstellung im Ausland hingewiesen, da der Onkel von @Can sehr krank ist und ich meine Zweifel habe, ob er es tatsächlich machen würde und überhaupt dazu in der Lage ist? Weiterhin sollte der Antrag in einer Beratungsstelle aufgenommen werden, weil dort schon der größte Teil für die Sachbearbeitung "vorgearbeitet" wird. Klar wird es nicht einfach sein, aber ein kleiner "Anfang" ist immernoch besser als gar keiner. Die EM-Anträge sind in der Tat sehr umfangreich, daher mein Rat zur Beratungsstelle zu gehen. Das hat übrigens auch der @Experte geschrieben ;-) "Ausländerfeindlich" und "Antrag zurückweisen"?? Hallo??? Mir ist schon klar, dass die Antragsstellung im jeweiligen Wohnsitzland erfolgen müsste, aber hier sehe ich eine Ausnahme aufgrund der Erkrankung des Onkels. MfG Happy
Staatsdieneram 21.08.2008 | 13:30
Geschätze Happy, dann sollten SIE eigentlich ganz genau wissen, dass der 'höhere Dienst' etwas anderes ist als der 'gehobene Dienst' - Fakt ist: die Damen und Herren unserer Auslandsvertretungen wollen mit dem 'gemeinen Volk' nichts zu tun haben - als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes gelten Sie dort als Wasserträger und Frühstücksholer! (O-Ton Dt. Botschaft in Rom!) Und bitte: was weiß der Neffe im Zweifelsfall von seinem Onkel, wenn die 'Bevollmächtigten' meist nicht einmal vom Arbeitsleben und der Gesundheit der eigenen Eltern etwas wissen! Die Erfahrung zeigt, dass solch ein Antrag 'ewig und drei' Tage offen bleibt, weil meist notwendige Unterlagen nicht beschafft werden - viel Spaß in der Sachbearbeitung, die diesen (ich wiederhole mich:) Mist dann aufräumen darf! Schließlich wird wegen 'mangelnder Mitwirkung' eingestellt, der Bescheid ist anschl nie irgendwo zugegangen, es wird geklagt etc. ... Dass es dem besagten Versicherten schlecht geht und er seine Rechte geltend machen soll wird hier in keiner Weise in Frage gestellt!!!
Staatsdieneram 21.08.2008 | 13:43
wußt ich' s doch!!!
Happyam 21.08.2008 | 13:52
jaja, ist ja gut ;-)) konnte das doch echt nicht wissen. Also in diesem Fall, wäre der Antrag (egal welche Mühlen in der Türkei mahlen) tatsächlich auch dort zu stellen! Es ist nicht Aufgabe der Deutschen RV die Arbeitsweise der Türkischen RV "aufzufangen". Da hat der Onkel von @Can halt die A-Karte gezogen. Wenn er gesundheitlich in der Lage ist seinen Rentenantrag selbst zu stellen, dann bitte im Heimatland. Hier muss ich dem @Staatsdiener einfach zustimmen! Sorry @Can, Ihr Bemühen in allen Ehren, aber so geht's net! MfG Happy
Happyam 21.08.2008 | 13:45
ok, das mit dem "höheren Dienst" habe ich wohl falsch interpretiert ;-)) Dann bin ich eben ein "Wasserträger" in deren "Augen", ist mir egal. Ansonsten gebe ich Ihnen ja vollkommen Recht. Es ist problematisch für die Sachbearbeitung den Antrag zu bearbeiten. Schauen wir mal, was @Can dazu meint... Ich hab's ja nur gut gemeint. Das diese ganze "Geschichte" dann so einen "Rattenschwanz" mit sich zieht, hab ich (einfach) nicht befürchtet. Also LG Happy
Evchenam 21.08.2008 | 13:45
Stellen Sie Ihre Fragen einfach mal an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Sitz Bayreuth. Das ist die Verbindungsstelle für die Türkei. Wenn Ihr Onkel vor seiner Rückkehr in die Türkei nicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Knappschaft-Bahn-See versichert war, würde der Rentenantrag eh dort bearbeitet werden. Das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern steht sogar in türkischer Sprache zur Verfügung.
Staatsdieneram 21.08.2008 | 14:13
Liebste Happy, vielen Dank - sie machen mich glücklich *schleim* !
Happyam 21.08.2008 | 14:34
auch das ist meine Aufgabe! *schmunzel* So aber mal Spaß bei Seite... Ich verstehe @Can wirklich, aber leider muss sein Onkel den Rentenantrag in der Türkei stellen. Die Begutachtung erfolgt meiner Meinung nach auch in der Türkei. Ich wünsche alles Gute Happy
Heikeam 21.08.2008 | 17:54
Hallo, mit den Abkommen oder dem EU-Recht und den Zuständigkeiten ist das so eine Sache. Ich habe gerade erleben müssen, dass ein in Deutschland gestellter Hinterbliebenenrentenantrag (Witwer befand sich auf Urlaub hier) ausschließlich aus deutschen Zeiten (vollständig, eine Freude für jeden Sachbearbeiter) von der DRV (Schwaben?) nicht bearbeitet worden ist. Da der Witwer seinen Wohnsitz in Italien habe sei zwingend eine Antragstellung in Italien, also alles noch einmal von vorne, notwendig. Mehr als einen vollständigen Antrag mit allen Anlagen würde dann allerdings auch nicht bei der DRV Schwaben eingehen. So ist halt EU-Recht. Heike
KSCam 21.08.2008 | 19:28
bei Italien ist das jedem (routinierten) Mitarbeiter einer Außenstelle auch sonnenklar - da muss der Antrag aus Italien kommen, wenn der Rentenbewerber in Italien wohnt. Sonst geht nichts! Jeder Handgriff, den ich antragsmäßig in D mache ist nutzlos - bei aller Hilfsbereitschaft verweigere ich in diesen Fällen meine Hilfe (und kann es nicht ändern, wenn die italienischen Kollegen nicht wollen oder nicht können oder 3 Jahre brauchen den Antrag nach Deutschland zu schicken). Bei anderen Ländern ist das anders: im fraglichen türkischen Fall kann der Antrag zwar in D gepinselt werden (so gut der Bevollmächtigte Informationen hat). An der Bearbeitungsdauer ändert das aber oft nicht viel, weil "irgendwelche Formalitäten" über die RV des Heimatstaates laufen - und wenn die Zeit brauchen, kann der Sachbearbeiter in Deutschland nichts machen. Und wenn Bakschisch hilft - ist das ein türkisches Problem und kein deutsches.
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