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Zur Experten-Antwort springenHallo User ufeld,
wie die User bereits mitgeteilt haben, müssen Sie mit Ihrem Rentenbescheid schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber vorsprechen. Es muss nun geklärt werden, ob das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird oder nicht. Die entsprechenden Regelungen muss Ihr Arbeitgeber kennen.
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