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Erwerbsunfähigkeitsrente und Gewerbeschein

von christine20.04.2007 | 20:16
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann man, wenn man Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, nebenbei ein Gewerbe anmelden, ohne dabei auf die Rente verzichten zu müssen? Meine Mutter malt in ihrer Freizeit, möchte dies aber jetzt evtl. als Gewerbe anmelden.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

es kommt darauf an seit welchem Zeitpunkt Ihre Mutter diese Rente erhält. Sollte Sie seit 01.01.2001 die Rente erhalten so handelt es sich um eine Erwerbsminderungsrente, wenn diese vor dem 01.01.2001 begonnen hat, handelt es sich um eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Bei Bezug einer Erwerbungsfähigkeitsrente also Beginn vor dem 01.01.2001 und der Ausübung einer mehr als geringfügigen selbständigen Tätigkeit steht Ihrer Mutter nur eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zu. Deren Höhe beträgt 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente.

Sollte Ihre Mutter eine Erwerbminderungsrente beziehen, so steht diese Rente grundsätzlich weiterhin zu, jedoch ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit anzurechnen, mit der Folge, dass eventuell nur eine Teilrente zusteht. Ihre Mutter ist verpflichtet das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit dem Rentenversicherungträger mitzuteilen.

Vorab wird empfohlen dass sich Ihre Mutter, vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten läßt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Herr Radmacher,

nachdem Sie seit 1998 eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen wird diese ohne einen Rentenabschlag für die vorzeitige Inanspruchnahme geleistet. Sollten Sie die Rente ohne Unterbrechung bis zum 63. Lebensjahr beziehen,

so können Sie ab diesem Zeitpunkt eine Altersrente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Schwerbehinderung ohne Abschlag in Anspruch nehmen, sofern Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzngen von 35 Versicherungjahren erfüllt haben.

4 Antworten

Unbekanntam 21.04.2007 | 00:15
Hallo, ich bemerke in letzter Zeit, dass es zu Mode geworden, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen und sich nebenbei selbständig zu machen. Grundsätzlich kann man jederzeit unabhänig von der Rente ein Gewerbe anmelden. Ihre Mutter ist verpflichtet, dies dem Rentenversicherungsträger zu melden. Jetzt wird es kompliziert: Die Rentenversicherung kannte früher eine "Erwerbsunfähigkeitsrente (EU)". Jetzt kennt die Rentenversicherungsträger nur eine "Erwerbsminderungsrente (EM)". Für einen Laien mag das das Selbe sein, ist in Wirklichkeit ein großer Unterschied. Wer eine EU bezieht und sich selbständig macht, verliert seine EU-Rente und erhält nur noch eine BU (=Berunfsunfähigkeitsrente-Rente). Das ist quasi nur die Hälfte der EU. Ob Ihre Mutter was verdient oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Sofern Ihre Mutter eine EM-Rente bezieht, kommt es nicht mehr auf die Stunden an, sondern nur auf den Verdienst. Sofern es sich eine voll EM handelt, darf Ihre Mutter nur einen Gewinn von monatlich 350 Euro haben. Dann würde Sie weiterhin die volle EM bekommen. Bei einer teilweisen EM sieht es wieder anders aus. Ich rate Ihrer Mutter, und das ist jetzt ganz wichtig was ich sage, b e v o r Sie anfängt in die nächste Auskunftsberatungsstelle zu gehen. Aus der Ferne kann man dazu nicht mehr sagen. Folgen Sie meinem Rat, sondern kommen Sie evtl. in Teufelsküche!!!
bekissam 22.04.2007 | 02:41
Sie sollten auch bei der Krankenkasse nach den Konsequenzen fragen. http://www.aok-business.de/ "Expertenforum" anklicken
Rolf Radmacheram 22.04.2007 | 14:16
ich bekomme eine Erwerbsunfähigkeitsrente(seit 1998) bin 54 Jahre habe 35 Jahre gearbeitet,ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?
Michael1971am 23.04.2007 | 15:10
Hallo, mit Ihrem zweiten Absatz haben Sie leider nicht Recht. § 302b Abs. 1 Satz 1 ordnet die Weitegeltung des bis 31.12.2000 geltenden Rechtes an. Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.d.F. bis 31.12.2000 ist demnach nicht erwerbsunfähig, wer eine selbständige Tätigkeit ausübt. Also auch eine geringfügige selbständige Tätigkeit ist schädlich für das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit.
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