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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente und Zuverdienst

von Sunny17.05.2011 | 13:34
2271 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 15 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Seitdem arbeite ich geringfügig dazu. Momentan sind es 400 € bei einer täglichen Arbeitszeit von etwa 2,5 h. Nun ist es betrieblich so, dass ich als Urlaubsvertretung (ca.30 Tage im Jahr) meine Kollegin in ihrem Urlaub komplett vertreten soll, was natürlich auch vergütet wird. Wie kann ich mich verhalten, weil ich ja dann in der Zeit der Urlaubsvertretung mehr als 400 € im Monat verdienen würde. Ist der Mehrverdienst auf Grund des geringen Zeitraums unschädlich für die Rentenzahlung oder müsste ich mit Einschränkungen bei meiner Rente rechnen? Vielleicht habt Ihr auch schon damit Erfahrungen gemacht. Ich bin gespannt. Sunny

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

Sie können zweimal im Jahr die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschreiten. Sind diese zwei Monate ausgeschöpft, dann führt jeder zusätzliche Euro über 400 Euro zur Umwandlung der Rente in eine Teilrente.

Das heißt für Sie: Wenn Sie die Kollegin im zusammenhängenden Jahresurlaub vertreten (maximal über zwei Monate verteilt) und dabei nicht mehr als 800 Euro/Monat erhalten, ist der Hinzuverdienst kein Problem.

Verteilt sich der Urlaub aber über mehrere Monate, dann riskieren Sie Ihre Vollrente, auch wenn es sich vielleicht nur um einen Tag Vertretung handelt.

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