Hallo Sunny,
Sie können zweimal im Jahr die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschreiten. Sind diese zwei Monate ausgeschöpft, dann führt jeder zusätzliche Euro über 400 Euro zur Umwandlung der Rente in eine Teilrente.
Das heißt für Sie: Wenn Sie die Kollegin im zusammenhängenden Jahresurlaub vertreten (maximal über zwei Monate verteilt) und dabei nicht mehr als 800 Euro/Monat erhalten, ist der Hinzuverdienst kein Problem.
Verteilt sich der Urlaub aber über mehrere Monate, dann riskieren Sie Ihre Vollrente, auch wenn es sich vielleicht nur um einen Tag Vertretung handelt.