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erwerbsunfähikeitsrente und teilerwerbsunfähigkeitsrente

von emi08.05.2009 | 23:20
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5 Antworten

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hi, bin seit 2005 abreitslos. seit 2006 arbeitslos ohne leistungsbezug bei der arbeitsargentur mit meldung an dem rententräger gemeldet. meine frage: wenn ich krank werden würde ...würde ich dann erwerbsunfähigkeitsrente und auch die teilerwerbsunfähigkeitsrente bekommen? bevor ich 2005 arbeitslos wurde war ich seit 1996 ununterbrochen in teilzeit mit rentenversicherungspflicht beschäftigt. danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um im Ihrem Fall eine konkrete Aussage zu treffen, ist ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu empfehlen.

Nach Ihrer Darstellung liegen aktuell die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen unabhängig von den medizinischen vor.

Denn Sie müssten vor Eintritt des med. Leistungsfalles 60 Kalendermonate (5 Jahre) mit Beitragszeiten zurückgelegt haben und bis zum Eintritt des o.g. Leistungsfalles für 36 Kalendermonate (3 Jahre) Beitragszeiten aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 60 Kalendermonate entrichtet haben.

Zu beachten ist, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nicht den erforderlichen Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 5 Jahre hinzuzurechnen ist.

4 Antworten

-_-am 09.05.2009 | 00:19
Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11318/SharedDocs/de…
KSCam 09.05.2009 | 12:54
Wenn ich Wahrsager wäre, könnte ich Ihnen helfen, so aber gibt es nur die Antwort: das kommt darauf an, wie die Ärzte ggfls. Ihr Leistungsvermögen sehen.....
emiam 09.05.2009 | 13:51
mir geht es nicht darum wie die ärzte entscheiden würden wenn ich krank wäre, sondern ob ich da ich von der rentenversicherng aus die vorraussetzungen erfüllen wüde da ich nach meiner versicherungspflichtigen arbeit immer am arbeitsamt gemeldet war und zwar ein jahr mit leistungen und dann ab februar 2006 ohne leistungen mit meldung an rententräger. von 1996 bis 2005 also bis ich arbeitslos wurde war ich versicherungspflichtig beschäftigt. danke
Chrisam 09.05.2009 | 16:44
Nach ihren Angaben haben Sie weiterhin die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Voraussetzung ist, dass weiterhin Anrechnungszeiten vorliegen. Ggf. sollten Sie dies einmal ein einer Beratungsstelle der Rentenversicherung besprechen.
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