Um im Ihrem Fall eine konkrete Aussage zu treffen, ist ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu empfehlen.
Nach Ihrer Darstellung liegen aktuell die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen unabhängig von den medizinischen vor.
Denn Sie müssten vor Eintritt des med. Leistungsfalles 60 Kalendermonate (5 Jahre) mit Beitragszeiten zurückgelegt haben und bis zum Eintritt des o.g. Leistungsfalles für 36 Kalendermonate (3 Jahre) Beitragszeiten aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 60 Kalendermonate entrichtet haben.
Zu beachten ist, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nicht den erforderlichen Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 5 Jahre hinzuzurechnen ist.