Hallo Merkur,
die Unfallversicherungsrente wird aufgrund des Grades der Schädigungsfolge von 20 % nicht in vollem Umfang, sondern entsprechend vermindert berücksichtigt:
283,51€ - 113,18€ = 170,33€
Die Summe der beiden Bruttorenten ergibt sich anhand Ihrer Angabe wie folgt:
1669,25€ + 170,33 = 1839,58€
Aufgrund des relativ niedrigen Jahresarbeitsverdienstes der Unfallversicherung ergibt sich der maßgebliche Grenzbetrag für die Ruhensberechnung aus der Bruttorente der gesetzlichen Rentenversicherung (Mindestgrenzbetrag).
Daher errechnet sich der Ruhensbetrag bei der gesetzlichen Altersrente wie folgt:
1839,58€ - 1669,25€ = 170,33€.