Guten Tag Shirin,
ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist auch bei Bezug einer Witwenrente jederzeit möglich. Die Erwerbsminderungsrente stellt jedoch Einkommen dar, das auf die Witwenrente angerechnet wird und zu einer Minderung der Witwenrente führen kann, wenn der Freibetrag (derzeit 1038,05 EUR) überschritten wird.