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Experten-Antwort

Erwerwerbsminderungsrente und zukünftige Altersrente

von armesau23.11.2020 | 13:49
57 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente. Ich möchte aber wissen, wie hoch die Altersrente sein wird. Habe hierzu online bereits mehrfach eine Rentenauskunft beantragt, diese wird mir aber nicht zugeschickt. Was ist zu tun? Ich muss doch wissen, ob ich im Alter gleichviel oder sogar mehr Rente bekomme, als jetzt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2020 | 17:01

Hallo armesau,

setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich zu Ihren möglichen Beginndaten der Altersrente beraten. Daraufhin können Sie sich auch die Rentenauskunft für die für Sie zutreffende Altersrente zusenden lassen.

9 Antworten

santanderam 23.11.2020 | 14:05
Wenn sie während ihrer EM-Rente nicht WESENTLICH hinzuverdient haben, wird sich in der Höhe nichts ändern.
Berateram 23.11.2020 | 14:06
Eine höhere Altersrente im Verhältnis zur vollen Erwerbsminderungsrente wird sich im Regelfall nur ergeben, wenn Sie nach der berücksichtigten Zurechnungszeit noch eine Beschäftigung ausgeübt haben. In den meisten Fällen verbleibt es aber bei der Höhe der vorherigen Erwerbsminderungsrente. Falls Sie schriftlich eine entsprechende Bestätigung haben wollen, sollten Sie keine Rentenauskunft, sondern eine Proberentenberechnung, zu dem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn anfordern.
KSCam 23.11.2020 | 17:58
Da "Rentenauskünfte" bei EM Rentnern technisch nicht gehen lief Ihre online-Anforderung wohl ins Leere. Aber mehr wirds normalerweise ohnehin nicht werden. Wenn Sie es unbedingt schwarz auf weiß wollen müssen Sie eine Vorberechnung der künftigen Altersrente anfordern, die Ihnen aber kaum neue Erkenntnisse bringen wird.
Ulfam 23.11.2020 | 17:39
Eine Rentenauskunft ist bei Bezug einer EMR nicht möglich, eine Proberentenberechnung schon.
KSC Ergänzungam 23.11.2020 | 18:01
Wenn Sie die "armesau" sind, die heute Mittag bereits zum Thema EM und Scheidung geschrieben hat, können Sie das mit der Probeberechnung vergessen. Was soll die Frage eines 43 Jährigen nach einer Altersrente die frühestens mit 62 in 19 Jahren beginnen kann? Da können Sie gleich einen Hellseher und seine Kristallkugel bemühen.
Klausam 26.11.2020 | 11:39
Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall. Die Frage ist berechtigt. So in dem Fall das vor der EMR Alg1 und Krankenzeiten vorlagen. Diese werden bei der Altersrente anders berechnet. (Zurechnungszeit als Anrechnungszeit) Eine Neuberechnung nur auf Antrag. Diese habe ich jetzt gestellt. Mal sehen ob eine Antwort kommt. Ich hoffe mich richtig ausgedrückt zu haben. Da ich 63 bin und jetzt einen GdB bekomme ist die Frage sofort in die Altersrente zu wechseln jetzt akut. Gruß an alle
Biniam 26.11.2020 | 16:41
... und jetzt einen GdB bekomme ...
Ja und? Ich hab auch einen GdB und bekomme deswegen nicht mehr Rente! Ggf. hätten Sie dazuschreiben sollen, wie hoch der GdB ist! Gibt ja auch GdB 30%, wie bei mir z.B.
Rentner, er bekommt den GdB doch erst noch! Und je nachdem kann er dann in die Schwerbehinderten-Rente wechseln. Schwerbehindert ist man mit mindestens 50 GdB oder GdS, in diesem Fall bekommt man auch einen Ausweis. 30 GdB reicht nicht für diese Rentenart. Deshalb ist das Thema u. U. jetzt für 'Klaus' auch interessant. Mehr Rente bekommt man deshalb nicht. Gruß Bini
Klausam 28.11.2020 | 10:30
Hallo Bini und alle anderen, doch die Altersrente kann höher ausfallen. Bei der EMR wird ALG1 und Krankengeld /vor 2017) ,sofern sie direkt vor Rente nicht mitgerechnet. Da können schon mal wie bei mir 3 Jahre zusammenkommen. Bei einer Altersrente werden diese Zeiten jetzt mitgerechnet. Stichwörter: Anrechnungszeiten bzw. Zurechnungszeiten. Die Neuberechnung der DRV. wird erst auf Antrag durchgeführt. Gruß Klaus
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