Zunächst einmal kann die Krankenkasse die Versicherte EIGENTLICH nicht dazu auffordern, einen RENTENantrag zu stellen. Nach § 51 Abs. 1 SGB V hat die Krankenkasse "nur" die Möglichkeit, die Versicherten aufzufordern, innerhalb von 10 Wochen einen REHA-Antrag zu stellen.
Nichtsdestotrotz wurde die Versicherte aufgefordert, einen Antrag zu STELLEN. Das heißt nicht, dass sie bis zu besagtem Datum einen Rentenbescheid erhalten haben muss.
Ansonsten kann ich den Ausführungen von "dirk" und "Antonius" nur zustimmen. Die Versicherte sollte sich schnellstmöglich der Agentur für Arbeit wegen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Auslaufen des Krankengeldes in Verbindung setzen.