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erw,min.Rentenantrag

von Maria O.16.01.2008 | 11:04
1217 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Expertenforum, eine Versicherte *1948 bezieht bis 5.2.2008 Krankengeld und ist von der KK aufgefordert worden, erw.mind.Rente zu beantragen. Versehentlich wurde die Vers. von der KK so kurzfristig informiert!! Wie soll sich die Versicherte verhalten, wenn sie bis 5.2.2008 (was anzunehmen ist) noch keinen Rentenbescheid erhalten hat. Sie ist 100 % schwerbehindert; ist in ungekündigtem Arbeitsverhältnis und befindet sich zzt. im Krankenhaus w/Therapie Leukämie. Danke für Ihre Mühe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zunächst einmal kann die Krankenkasse die Versicherte EIGENTLICH nicht dazu auffordern, einen RENTENantrag zu stellen. Nach § 51 Abs. 1 SGB V hat die Krankenkasse "nur" die Möglichkeit, die Versicherten aufzufordern, innerhalb von 10 Wochen einen REHA-Antrag zu stellen.

Nichtsdestotrotz wurde die Versicherte aufgefordert, einen Antrag zu STELLEN. Das heißt nicht, dass sie bis zu besagtem Datum einen Rentenbescheid erhalten haben muss.

Ansonsten kann ich den Ausführungen von "dirk" und "Antonius" nur zustimmen. Die Versicherte sollte sich schnellstmöglich der Agentur für Arbeit wegen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Auslaufen des Krankengeldes in Verbindung setzen.

3 Antworten

dirkam 16.01.2008 | 11:47
Solange der Rentenantrag nicht entschieden ist, besteht nach dem eschöpftem Krankengeldanspruch Anspruch auf ALG1 gemäß §125 SGB 3 Ihren Arbeitsplatz muss Sie deswegen nicht aufgeben
Antoniusam 16.01.2008 | 13:40
Damit die Betroffene auch tatsächlich RECHTZEITIG Arbeitslosengeld bekommt, sollte sie sich UNVERZÜGLICH mit ihrer zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen. (Schreiben der Krankenkasse nicht vergessen !) MfG
Maria O.am 17.01.2008 | 09:08
Vielen herzlichen Dank an Dirk, Antonius und die Expertin!
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