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Erziehungs- bzw. Betreuungszeiten Kinder

von Barbara30.10.2007 | 15:45
1951 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, beantrage gerade meine Rente. Mir ist bereits 1 Jahr Kindererziehungszeit (Geburt vor 1992) angerechnet worden. Bis zum 10. Lebensjahr meines Kindes war ich zeitweise halbtags beschäftigt. Habe irgendwo gelesen, dass bei Teilzeitbeschäftigung in den ersten 10 LJ des Kindes der geringe Verdienst auf Antrag an die BfA (Formular RV 805)aufgestockt werden kann. Ist dies richtig? Bedanke mich bereits jetzt für eine Info

3 Antworten

Unbekanntam 30.10.2007 | 17:20
Hallo, für alle Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, gibt es ein Jahr Kindererziehungszeit. Dies wirkt sich mit monatlich Brutto € 26,26 mehr Rente aus. Abschläge und Krankenversicherungsbeiträge sind in diesem Betrag noch nicht abgezogen. Darüber hinnaus, gibt es für die ersten 10 Jahre der Erziehung eine Kinderberücksichtigungszeit. Wenn Sie eine Teilzeit beschäftigt waren, kann es durchaus sein das Sie hierfür auch einen Zuschlag bekommen. Wie hoch dieser ist, kann man pauschal nicht beantworten. Das hängst sehr stark davon ab, wie hoch ihre jährlichen Bruttoverdienste während den ersten 10 Jahren der Erziehung waren. Warten Sie am Besten Ihren Rentenbescheid ab und gehen Sie dann damit zur Beratungsstelle. Dort kann man es Ihnen - anhand des Rentenbescheides - erklären.
Rentenüberprüferam 30.10.2007 | 21:32
Wenn während einer Zeit, die gleichzeitig auch Berücksichtigungszeit ist, Beitragszeiten vorliegen, deren Bewertung < 0,0833 Entgeltpunkte ist, werden die ermittelten Entgeltpunkte für den Verdienst um den hälftigen Wert dieser Entgeltpunkte angehoben, der für sich genommen 0,0278 Entgeltpunkte je Monat nicht überschreiten darf. Zusätzliche Entgeltpunkte und Entgeltpunkte aus Verdienst dürfen den Wert 0,0833 je Monat nicht überschreiten. Nebenbedingung, es müssen 300 Mon. rentenrechtliche Zeiten vorliegen.
Barbaraam 31.10.2007 | 19:08
danke für die Info
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