Hallo "Frage",
die private Nutzung stellt laut dem deutschen Steuerrecht ein Sachbezug dar, der auf Basis des Geldwerten Vorteils versteuert werden muss. Versteuert werden muss nur der privat genutzte Anteil des Firmenwagens - insofern wäre dieser Sachbezug auch bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens zu berücksichtigten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung