Hallo Anja,
ich habe Ihr Anliegen so verstanden, dass Ihre Tochter ein Kind hat. Sollte Ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen werden und Sie das Kind adoptieren wollen, stellt sich Ihnen die Frage, ob dadurch ein Anspruch auf die Erziehungsrente besteht.
Als Kinder werden auch Enkel berücksichtigt, die in den Haushalt der (Ex)Witwe aufgenommen sind oder von dieser überwiegend unterhalten werden.
Gerne können Sie sich einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.