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Experten-Antwort

Erziehungsrente

von Anja02.05.2021 | 18:49
190 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag Ich beziehe seid dem Tod meines geschiedenen Mannes Erziehungsrente.Nun ist es so,dass man meiner Tochter das Sorgerecht entziehen will und wollte Fragen,wenn ich das Kind adoptiere, ob die Erziehungsrente dann weiter gezahlt wird,bis das Kind 18 ist?? Finde dazu nichts im Netz.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

ich habe Ihr Anliegen so verstanden, dass Ihre Tochter ein Kind hat. Sollte Ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen werden und Sie das Kind adoptieren wollen, stellt sich Ihnen die Frage, ob dadurch ein Anspruch auf die Erziehungsrente besteht.

Als Kinder werden auch Enkel berücksichtigt, die in den Haushalt der (Ex)Witwe aufgenommen sind oder von dieser überwiegend unterhalten werden.

Gerne können Sie sich einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 02.05.2021 | 19:13
Hallo Anja, Ihre Frage ist etwas 'unklar' formuliert. Das Sorgerecht für wen genau soll entzogen werden? Ihnen, für diese Tochter, die Ihre Stieftochter ist? Falls ja, können Sie die nicht adoptieren, denn da spielt die zuständige Behörde nicht mit. Für den Bezug einer Erziehungsrente ist eine Adoption auch nicht zwingend notwendig, das uneingeschränkte Sorgerecht aber schon. Vielleicht helfen Ihnen ja diese Informationen der DRV (inklusiv einer Broschüre, die auf der Seite zusätzlich verlinkt ist) bereits weiter. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Ansonsten würde ich Ihnen empfehlen, ein direktes (telefonisches) Beratungsgespräch z.B. mit der DRV, einem Fachanwalt oder einer caritativen Einrichtung, die sich mit diesen Sonderfällen auskennen, zu vereinbaren. Alles Gute!
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