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Experten-Antwort

Erziehungsrente für Kinder die im Ausland geboren sind

von Min29.04.2024 | 07:03
3596 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Kinder wurden nicht in einem EU-Land sondern in Japan geboren. Als unsere Familie im Jahr 2012 aufgrund meiner Tätigkeit in Deutschland nach Deutschland zog, waren sie 4 und 7 Jahre alt. In diesem Fall hat meine Frau Anspruch auf Erziehungsrente, da unsere Kinder jünger als 10 Jahre waren, als wir sie in Deutschland großzogen? Ich freue mich auf Ihre Beratung. Mit freundlichen Grüßen Min

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.04.2024 | 06:25

Hallo Min,

 

grundsätzlich kann für jedes Kind bis zum 10 Lebensjahr bei Erziehung in Deutschland Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten vergeben werden.

Um feststellen zu können, in welchem Umfang Ihre Frau Zeiten für die Erziehung von Kindern erhalten kann, sollte Ihre Frau einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten (V0800) stellen. 

Diesen finden Sie unter der Rubrik Versicherung, wenn Sie folgendem Link folgen: eAntrag - Formular auswählen (eservice-drv.de)

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

7 Antworten

Mondkindam 29.04.2024 | 07:19
Sie verwechseln da einiges. 1. Erziehungsrente ist lt. SGB VI eine Rente die eine geschiedene Frau erhalten kann wenn der Ex-Mann verstirbt und sie noch ein Kind erzieht 2. Die sogenannte Mütterrente ist keine eigenständige Rente, damit wurde umgangssprachlich nur die Erhöhung der Entgeltpunkte für vor 1992 geborene Kinder gemeint. 3. Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten und damit Monate für die allgemeine Wartezeit, die dann evtl. zu einem Anspruch auf eine Regelaltersrente führen gibt es nur für die ersten 36 Monate (vor 1992 für die ersten 30 Monate) nach der Geburt eines Kindes 4. bei Ihrer Frau können ab dem Zuzug bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres der Kinder ggfls. noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt werden. Aus diesen allein ergibt sich aber kein Rentenanspruch. Sollte Ihre Frau auch in Deutschland gearbeitet haben, machen Sie eine Kontoklärung und lassen die Berücksichtigungszeiten noch anerkennen. Aber wie bereits gesagt, nur allein wegen der Berücksichtigungszeiten ergibt sich kein Rentenanspruch.
Minam 29.04.2024 | 07:30
Zitat von Mondkind anzeigen
Vielen Dank für Ihre Antwort! Dann wollte ich nach der Mutterrente fragen. Meine Frau hat auch mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet und ist berechtigt, eine gesetzliche Rente in Deutschland zu erhalten. Daher würde ich gerne wissen: 1. Kann meine Frau noch Entgeltpunkte über die Mutterrente erhalten, obwohl der Geburt unserer Kinder in Japan waren und unser Umzug nach Deutschland nach 24 Monaten des Geburts waren? 2. Kann meine Frau die Entgeltpunkte für 3 Jahre x 2 Kinder als Mutterrente erhalten?
Schon beantwortetam 29.04.2024 | 07:45
Zitat von Min anzeigen
Nein, 3 Jahre lang Kindererziehnungszeiten und damit Entgeltpunkte für 2 Kinder klappt nicht. Das wurde von Mondkind unter Punkt 3) schon beantwortet: 3. Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten und damit Monate für die allgemeine Wartezeit, die dann evtl. zu einem Anspruch auf eine Regelaltersrente führen gibt es nur für die ersten 36 Monate (vor 1992 für die ersten 30 Monate) nach der Geburt eines Kindes
gut überlegenam 29.04.2024 | 07:46
Zitat von Min anzeigen
Wie Ihnen @Mondkind ja bereits mitteilte, gibt es keine 'Mütterrente' (das ist keine eigene Rentenart, sondern lediglich eine umgangssprachlich fälschlicherweise verwendete Bezeichnung für einen Zuschlag wegen Kindererziehung) Ob Kindererziehungszeiten bzw. Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt werden können, muss individuell bei der zuständigen DRV anhand der einzureichenden Unterlagen geprüft werden, dass kann ein Forum nicht entscheiden. Ihre Frau sollte also im Zuge einer 'Kontenklärung' auch diese Zeiten angeben. Hier finden Sie die notwendigen Formulare: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Na sowasam 29.04.2024 | 10:43
Und für schnarchlangweilige, dauerangepisste Gestalten wie "Du meine Güte" gibt es hier auch keine Güte, kein bisschen.
Na, naam 29.04.2024 | 12:32
Schon wieder Ihre unflätige Gossensprache, die auf eine schlechte Erziehung oder einen frühkindlichen Entwicklungsschaden hindeutet. Bitte lassen Sie das in Ihrem eigenen Interesse dringend abklären. Gute Besserung!😉
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