Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erziehungsrente für Kinder die im Ausland geboren sind

von Min29.04.2024 | 07:03
3622 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Kinder wurden nicht in einem EU-Land sondern in Japan geboren. Als unsere Familie im Jahr 2012 aufgrund meiner Tätigkeit in Deutschland nach Deutschland zog, waren sie 4 und 7 Jahre alt. In diesem Fall hat meine Frau Anspruch auf Erziehungsrente, da unsere Kinder jünger als 10 Jahre waren, als wir sie in Deutschland großzogen? Ich freue mich auf Ihre Beratung. Mit freundlichen Grüßen Min

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Min,

 

grundsätzlich kann für jedes Kind bis zum 10 Lebensjahr bei Erziehung in Deutschland Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten vergeben werden.

Um feststellen zu können, in welchem Umfang Ihre Frau Zeiten für die Erziehung von Kindern erhalten kann, sollte Ihre Frau einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten (V0800) stellen. 

Diesen finden Sie unter der Rubrik Versicherung, wenn Sie folgendem Link folgen: eAntrag - Formular auswählen (eservice-drv.de)

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Mondkindam 29.04.2024 | 07:19
Sie verwechseln da einiges. 1. Erziehungsrente ist lt. SGB VI eine Rente die eine geschiedene Frau erhalten kann wenn der Ex-Mann verstirbt und sie noch ein Kind erzieht 2. Die sogenannte Mütterrente ist keine eigenständige Rente, damit wurde umgangssprachlich nur die Erhöhung der Entgeltpunkte für vor 1992 geborene Kinder gemeint. 3. Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten und damit Monate für die allgemeine Wartezeit, die dann evtl. zu einem Anspruch auf eine Regelaltersrente führen gibt es nur für die ersten 36 Monate (vor 1992 für die ersten 30 Monate) nach der Geburt eines Kindes 4. bei Ihrer Frau können ab dem Zuzug bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres der Kinder ggfls. noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt werden. Aus diesen allein ergibt sich aber kein Rentenanspruch. Sollte Ihre Frau auch in Deutschland gearbeitet haben, machen Sie eine Kontoklärung und lassen die Berücksichtigungszeiten noch anerkennen. Aber wie bereits gesagt, nur allein wegen der Berücksichtigungszeiten ergibt sich kein Rentenanspruch.
Minam 29.04.2024 | 07:30
Zitat von Mondkind anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Antwort! Dann wollte ich nach der Mutterrente fragen. Meine Frau hat auch mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet und ist berechtigt, eine gesetzliche Rente in Deutschland zu erhalten. Daher würde ich gerne wissen: 1. Kann meine Frau noch Entgeltpunkte über die Mutterrente erhalten, obwohl der Geburt unserer Kinder in Japan waren und unser Umzug nach Deutschland nach 24 Monaten des Geburts waren? 2. Kann meine Frau die Entgeltpunkte für 3 Jahre x 2 Kinder als Mutterrente erhalten?
Schon beantwortetam 29.04.2024 | 07:45
Zitat von Min anzeigenausblenden
Nein, 3 Jahre lang Kindererziehnungszeiten und damit Entgeltpunkte für 2 Kinder klappt nicht. Das wurde von Mondkind unter Punkt 3) schon beantwortet: 3. Pflichtbeiträge für Kindererziehungszeiten und damit Monate für die allgemeine Wartezeit, die dann evtl. zu einem Anspruch auf eine Regelaltersrente führen gibt es nur für die ersten 36 Monate (vor 1992 für die ersten 30 Monate) nach der Geburt eines Kindes
gut überlegenam 29.04.2024 | 07:46
Zitat von Min anzeigenausblenden
Wie Ihnen @Mondkind ja bereits mitteilte, gibt es keine 'Mütterrente' (das ist keine eigene Rentenart, sondern lediglich eine umgangssprachlich fälschlicherweise verwendete Bezeichnung für einen Zuschlag wegen Kindererziehung) Ob Kindererziehungszeiten bzw. Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt werden können, muss individuell bei der zuständigen DRV anhand der einzureichenden Unterlagen geprüft werden, dass kann ein Forum nicht entscheiden. Ihre Frau sollte also im Zuge einer 'Kontenklärung' auch diese Zeiten angeben. Hier finden Sie die notwendigen Formulare: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Na sowasam 29.04.2024 | 10:43
Und für schnarchlangweilige, dauerangepisste Gestalten wie "Du meine Güte" gibt es hier auch keine Güte, kein bisschen.
Na, naam 29.04.2024 | 12:32
Schon wieder Ihre unflätige Gossensprache, die auf eine schlechte Erziehung oder einen frühkindlichen Entwicklungsschaden hindeutet. Bitte lassen Sie das in Ihrem eigenen Interesse dringend abklären. Gute Besserung!😉
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026