Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Min,
grundsätzlich kann für jedes Kind bis zum 10 Lebensjahr bei Erziehung in Deutschland Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten vergeben werden.
Um feststellen zu können, in welchem Umfang Ihre Frau Zeiten für die Erziehung von Kindern erhalten kann, sollte Ihre Frau einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten (V0800) stellen.
Diesen finden Sie unter der Rubrik Versicherung, wenn Sie folgendem Link folgen: eAntrag - Formular auswählen (eservice-drv.de)
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
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