Hallo Anneray,
Erziehungsrente wird gezahlt, wenn
- der geschiedene Ehepartner verstorben ist,
- Sie selbst ein Kind unter 18 erziehen (das muss kein Kind des Verstorbenen sein und kann auch nach dessen Tod geboren sein) und
- Sie nicht wieder geheiratet haben.
Ich könnte mir vorstellen, dass es an der letzten Voraussetzung gescheitert ist, da Sie ja eine zweite Ehe eingegangen sind. Der Anspruch lebt auch nicht wieder auf, wenn die zweite Ehe geschieden wird.
Das Kind kann nur dann Anspruch auf Waisenrente haben, wenn es im Zeitpunkt des Todes in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen war (es sei denn, Ihr erster Ehemann hatte das Kind adoptiert).
Leider kann ich hier auch nur spekulieren, weshalb ich mich dem Vorschlag von User Wolfgang Amadeus anschließen würde, das Problem mit dem Rententräger direkt zu klären.